Fritz Vilmar
  Sprachimperialismus: Analyse; Widerstand
Überblick
  Die Naivität der gegenwärtigen deutschen Diskussion über die 
  Amerikanisierung der deutschen Sprache, besteht in der Annahme, Sprache stehe 
  außerhalb der gesellschaftlichen Herrschaftsstrukturen... In Wahrheit 
  ist Sprache in höchstem Maße ein Instrument gesellschaftlicher Organisation. 
  Das gilt in sehr verschiedener Hinsicht:
  - Sprache ist geschichtlich entwickelt worden als ein Instrument ökonomischer 
  und administrativer Integration.
  - ( Zugleich wurde sie zu einem Instrument der Machtausübung über 
  andere Volksgruppen (Ethnien) und Völker, also der gewaltsamen Integration 
  von Ethnien zur nationalen "Volksgemeinschaft". Europäische Beispiele 
  sind das Verbot des Bretonischen, Provençalischen, Elsässischen 
  in Frankreich - aber auch: des Deutschen in Südtirol etc.
  * So wird aufgezwungene Sprache, die autochtones Sprechen unterdrückt, 
  zur Fessel: ein Mittel imperialer Einbindung anderer Völker in mein Imperium. 
  Ein klassischer Fall ist die Sprachdominanz der Kolonisatoren in Kolonien.
  - Ferner wird Sprache in Klassengesellschaften zum Instrument der Rang-Sicherung, 
  das heißt der Überhebung und Überlegenheit über das "Volk": 
  Sprache als Privileg...
  - Erst auf der Entwicklungsstufe einer zumindest im "Reich des Geistes" 
  demokratisierten Zivilgesellschaft wird Sprache dann zum Medium der - im Sinne 
  von Kulturnation - bürgerlichen Selbst-Werdung.... 
  - Im folgenden werde ich, nach dem geschichtlichen Rückblick, 
  - eine Analyse des gegenwärtigen amerikanischen Sprachimperialismus vorlegen, 
  
  - seiner Auswirkungen auf die "Sprachregelung" in der EU und
  - seiner tiefgreifenden Wirkungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft der 
  Bundesrepublik. Diese Auswirkungen werden verstärkt
- durch die deutsche 
  Tendenz zur Selbstunterwerfung und des regierungsoffiziellen "Desengagements". 
  Diesen Tendenzen werden 
  die Aktivitäten des VDS und ein sprachpolitisches Fazit gegenübergestellt. 
  
"Sprachimperialismus": 
  
  Politiken der weltweiten Verbreitung des Englischen
  - Der britische Soziolinguist Robert Phillipson hat sich in den letzten Jahren 
  das Verdienst erworben, die Gesamtheit der (vor allem) englischen Politiken, 
  die zu einer weitgehenden sprachlich-kulturellen Weltherrschaft des Englischen 
  geführt haben, zu recherchieren und zusammenhängend darzustellen. 
  Phillipson gibt in seinem Buch folgende Definition des "English linguistic 
  imperialism": Er bedeutet, "daß die Vorherrschaft des Englischen 
  erreicht und aufrechterhalten wird durch die Errichtung und ständige Wiederherstellung 
  struktureller und kultureller Ungleichheiten zwischen dem Englischen und anderen 
  Sprachen" - wobei mit der strukturellen Ungleichheit die materielle (insbesondere 
  finanzielle) gemeint ist, mit der kulturellen die ideologische, pädagogische, 
  verhaltensmäßige Dominanz des Angloamerikanischen. 
  .
  ..Selbstverständlich müssen diese sehr bedeutsamen Untersuchungen 
  und ihre kategoriale Einordnung als Formen eines Imperialismus ergänzt 
  werden durch die oben skizzierte Dokumentation des - seit dem II. Weltkrieg 
  insbesondere us-amerikanischen - ökonomischen Imperialismus, der vor allem 
  durch die Marktmacht amerikanischer Produkte (besonders auch der Kulturindustrie 
  und Wissenschaft), aber, wie gezeigt, auch der weltweit anglisierten "Unternehmenskultur" 
  die weitreichende Übernahme des Englischen oder Denglischen zur Folge hatte. 
  Das steht bei Phillipson nicht im Mittelpunkt, ist ihm aber wohl bewußt: 
  "Die englische Sprache war eine unvermeidliche Begleiterin der amerikanischen 
  wirtschaftlichen, militärischen und politischen Hegemonie, verschanzt hinter 
  internationalen Organisationen wie den Vereinten Natiionen und der Weltbank" 
  
  ...
  Offizielle Verharmlosung und "Desengagement" 
Die Haltung der 
  rot-grünen Regierung
  Im Gegensatz zu Frankreich (neuerdings auch Polen) ist in Deutschland zum Schutz 
  der Sprache trotz der geschilderten Amerikanisierungsgefahren politisch so gut 
  wie nichts unternommen worden. Dies hat in einer wahrhaft skandalösen Weise 
  die rot-grüne Regierung dokumentiert durch die Art und Weise, wie sie auf 
  eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 14/0 v. 1.3.01) 
  reagiert hat, in der Umrisse einer aktiven Sprachpolitik in Gestalt von 75 präzisen 
  Anfragen skizziert worden sind. (Freilich muß sich die CDU fragen lassen, 
  warum sie selbst in den 16 Jahren ihrer Regierungsverantwortung keine der in 
  diesen Fragen angesprochenen Aufgaben inangriff genommen hat, sondern im Gegenteil, 
  beispielsweise, mit dem unverantwortlichen Abbau der Goethe-Institute bereits 
  kräftig begonnen hat.) Ich beschränke mich im folgenden auf das Kernproblem 
  der zunehmenden Anglisierung, das in dem Fragenkatalog kritisch aufgegriffen 
  wird. 
  Insbesondere ihre Reaktion auf Frage nach der Anglisierung der deutschen Sprache 
  bewegt sich bruchlos auf der Verharmlosungslinie der offiziösen Sprachvereine: 
  In ihrer Beantwortung der entsprechenden Frage weist sie jede Initiative - ja 
  sogar die Anerkennung einer Gefahr - weit von sich. Denen, die davor warnen, 
  "ein zu starker Gebrauch von Anglizismen könne dazu führen, daß 
  sich bestimmte Bevölkerungsschichten ... aus der öffentlichen Kommunikation 
  ausgeschlossen fühlten" und deformiere die deutsche Sprache, antwortet 
  die Regierung: "Es gilt zu bedenken, daß das Deutsche nie eine ,,reine 
  Sprache war... Unsere Sprache hat sich - wie jede andere lebende Sprache - stets 
  gewandelt. Sie muß wandlungsfähig sein, um die sich stetig wandelnde 
  Wirklichkeit angemessen ausdrücken zu können."
  Die Regierung übernimmt das bequeme, längst widerlegte Klischee von 
  der naturwüchsigen "Lebendigkeit" des Sprachwandels - kein Schatten 
  einer Erkenntnis, daß der aktuelle deutsche Sprachwandel Ergebnis einer 
  massiven US-amerikanischen Dominanz auf den Gebieten der allgemeinen Konzernpolitik 
  und speziell der Medien-, Computer- und Unterhaltungsindustrie ist... Fazit: 
  Nichtstun: "Die Bundesregierung hält daher ... eine Schutzvorschrift 
  für die deutsche Sprache vergleichbar den Gesetzen in Frankreich und Polen 
  nicht für erforderlich. Eine lebendige Sprache unterliegt einem ständigen 
  Wandel, der nicht durch staatliche Maßnahmen beeinflußt werden sollte". 
  
  ...
Aktivitäten 
  des VDS
  Während die meist hochdotierten akademischen Sprachvereine nur sehr langsam 
  und unwillig aus ihrem sprachpolitischen Desengagement erwachen und nach wie 
  vor die Situation schönreden (Prof. Hoberg, Präsident der GfdS: Die 
  Zahl derAnglizismen ist "im Vergleich zum gesamten deutschen Wortschatz 
  ... äußerst gering"), hat der "Verein Deutsche Sprache" 
  seit 1997 durch eine beachtliche Reihe von Aktivitäten und Aktionen realisiert. 
  Ich verweise hier auf die wichtigsten nur in Stichworten - in der Dokumentation 
  finden sich dazu detailliertere Informationen. Zu nennen sind insbesondere
- seine Hunderte von Informationsveranstaltungen und Informationsständen
- seine Unterschriftenaktion gegen das Denglisch, durch die Listen mit über 140 000 Unterschriften dem Bundespräsidenten und anderen politischen Sitzenpolitikern überreicht werden
- seine publizistische Aktivität in vielen großen Medien und TV-Gesprächsrunden
- seine große Foto-Ausstellung "Deutsch ist out",
- seine Bemühung, einen konsensfähigen Entwurf für ein Sprachgesetz in die öffentliche Diskussion zu bringen
- seine Preisverleihungen (negativ) an "Sprachpanscher des Jahres" und (positiv) als Mitinitiator des Jakob Grimm Preises, der jährlich in Kassel verliehen wird und dessen erster Preisträger 2001 Rolf Hochhuth war, einer der aktivsten Kämpfer gegen die Amerikanisierung der deutschen Sprache und Kultur
- seine direkten Aktionen - z.B.. mit Überkleber auf besonders scheußlichen Denglisch-Plakaten "Wir sprechen auch deutsch"
- seine Appelle an den Bundespräsidenten und an verantwortliche Manager und Politiker
- seine Initiierung des "Berliner Sprachbündnisses", in dem sich eine Reihe namhafter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ausdrücklich gegen die Anglisierung der deutschen Sprache aussprachen
- seine in Kooperation mit französischen Sprachschützern realisierten Memoranden gegen die globalen und speziell die EU-Tendenzen einer (auch sprachlichen) Alleinherrschaft oder Dominanz des Angloamerikanischen
- seine großen, mehrtägige Seminare an der Freien Universität Berlin und in der Evangelischen Akademie Mülheim/Ruhr, die der Kritik der deutschen Sprachsituation dienten
- die beiden von ihm unterstützten empirischen Untersuchungen (Befragungen) über die Akzeptanz des Denglisch
- seine mehrfache Versendung von "Wahlprüfsteinen", zu denen vor der Bundestagswahl 2002 bereits interessante Antworten eingegangen sind.
  Mit diesen Aktivitäten hat der VDS wesentlich dazu beigetragen, Aufmerksamkeit 
  auf die deutsche, europäische und weltweite Sprachmisere zu lenken und 
  das öffentliche Nichtstun als einen gesellschaftlich-politischen und kulturellen 
  Skandal zu kritisieren. 
  Gernot Meißner 
  Wortschöpferisches Engagement in der deutschen Sprachgeschichte 
  seit dem Barock
  ...
  Die folgende Abhandlung umfaßt etwa 300 Jahre deutscher Sprachgeschichte: 
  von der Gründung der ersten barocken Sprachgesellschaft 1617 in Weimar 
  bis zum Ende des Deutschen Sprachvereins um 1940. Im Zentrum der Betrachtungen 
  stehen die historischen Höhepunkte der Sprachreinigungsbewegungen, auch 
  Sprachpflege, Sprachkritik oder abwertend Purismus genannt. 
  Im Gegensatz zur landläufigen Meinung gehörte die Jagd auf Fremdwörter 
  eher zu den Ausnahmeerscheinungen. So wäre es abwegig zu glauben, daß 
  beispielsweise die bedeutendste barocke Sprachgesellschaft, die ›Fruchtbringende‹, 
  aus Antipathie zur französischen Sprache gegründet wurde. ...Diese 
  adligen Gastgeber und ihre umworbenen bürgerlichen Mitglieder aus Poeten- 
  und Grammatikerkreisen einte während und besonders nach dem 30jährigen 
  Krieg die Überzeugung, daß das verwüstete und zerstückelte 
  Land nur mit deutschen Tugenden und einer leistungsfähigen deutschen Sprache 
  wieder zu einem geeinten Reich zusammenfinden könne. Im Anhang 1 finden 
  sich Proben der Wortschöpfungskraft einiger berühmter Vertreter der 
  Sprachgesellschaften.
Wegbereiter des 
  Deutschen als Sprache der Wissenschaft waren LEIBNIZ, THOMASIUS und WOLFF. Ihr 
  Kampf gegen das Latein an deutschen Universitäten (ab 1683 bzw. 1687) war 
  eine der Voraussetzungen für das Entstehen der deutschen Kultursprache.
  Noch zur Zeit der Spätaufklärung wurde um die Ausformung der deutschen 
  Sprache gerungen; über welche Wortbildungsfähigkeiten sie verfügt, 
  dokumentierte J. H. CAMPE mit über 3.000 eigenen Wortprägungen. Wir 
  Heutigen ahnen kaum, daß viele der uns altvertrauten Wörter Geistesprodukte 
  dieses leidenschaftlichen Wortschöpfers sind. 
Das umfassendste Eindeutschungsprogramm setzten nach 1871 staatliche Dienststellen ins Werk. Allein im rasch wachsenden Post- und Bahnwesen wurden von den Behörden etwa 2.000 fremdsprachliche Ausdrücke durch deutsche Wörter ersetzt oder gleich deutschsprachig geprägt. Darüber hinaus erarbeiteten zahlreiche Kommissionen im Justiz-, Militär- und vor allem im Schulwesen mehr als 1.000 weitere Eindeutschungen. Die sprachlichen Neuerungen wurden keineswegs nur mit Begeisterung aufgenommen; noch 15 Jahre nach der 1874/75er Postsprachreform protestierten Intellektuelle gegen die staatliche Bevormundung. Die Mehrheit jedoch übernahm bereitwillig die durchweg verständlichen Eindeutschungen, sodaß die früheren Wörter und Wendungen bald außer Gebrauch kamen.
...
  Zusammenfassung
  Im 16. und vor allem im 17. Jh. wurden in vielen Ländern Europas Sprachgesellschaften 
  und Sprachakademien gegründet, die sich der Pflege der Landessprache widmeten 
  oder auch die Landessprache zu einer Wissenschaftssprache weiterentwickelten. 
  
  Auf Anregung vor allem der ›Fruchtbringenden Gesellschaft‹ entstanden 
  zahlreiche Übersetzungen aus dem Französischen und Italienischen, 
  wodurch die deutsche Sprache neben dem Zuwachs an neuen Wörtern auch an 
  Präzision und Ausdrucksfähigkeit gewann. Es ist ein Verdienst der 
  Sprachgesellschaften, daß sich Anfänge einer hochsprachlichen Norm 
  herauszubilden begannen, und daß erstmals Widerstand gegen die Vorherrschaft 
  von Französisch und Latein geleistet wurde. Trotz mancher Übertreibungen 
  und Mißgriffe haben die barocken Sprachgesellschaften zur Reinigung und 
  Bereicherung des deutschen Wortschatzes beigetragen.3
  Der Übergang vom Gelehrtenlatein zum Deutsch als Wissenschaftssprache ist 
  eng mit den Namen LEIBNIZ, THOMASIUS und WOLFF verbunden. Während LEIBNIZ 
  mit mehreren Abhandlungen die Diskussion und das Augenmerk seiner Zeitgenossen 
  auf den Zustand des Deutschen inmitten einer französisch, latein und griechisch 
  sprechenden Adels- und Gelehrtenwelt lenkte, inszenierte Thomasius 1687 in einer 
  spektakulären Aktion den Wechsel vom Latein zum Deutsch als Universitätssprache. 
  Die Bedeutung des Aufklärers WOLFF für die deutsche Sprache liegt 
  in der Schaffung eines allen Wissenschaften gemeinsamen Begriffsapparates. Damit 
  befreite er die deutsche Wissenschaftssprache aus der Abhängigkeit von 
  traditionellen lateinischen Begriffen.
  Ende des 18. Jhs. begann der Spätaufklärer J. H. CAMPE mit der Arbeit 
  an seinen Verdeutschungswörterbüchern, zu einer Zeit, in der die Vorherrschaft 
  von Französisch und Latein in Literatur und Wissenschaften weithin überwunden 
  und eine existentielle Gefährdung des Deutschen inzwischen gebannt war....
  Mit etwa 3.000 Eindeutschungen fand in der Bismarckzeit einer der größten 
  Eingriffe in den Wortschatz unserer Sprache statt. Die ab 1874 praktizierte 
  Reinigung der Amtssprachen durch die Reichsregierung mußte zwangsläufig 
  den allgemeinen Sprachgebrauch beeinflussen, denn das für den Umgang mit 
  den verschiedenen Behörden erforderliche Vokabular gehörte zum alltäglichen 
  Wortschatz. 
  Der Erfolg der Sprachreinigung nach 1871 beruhte letzten Endes auf der breiten 
  Zustimmung in der Bevölkerung, die ebenso wie die Reichsregierung von der 
  Notwendigkeit des Vorhabens überzeugt war, trotz mancher Polemiken, die 
  im Vorfeld des Unternehmens von verschiedenen Seiten vorgebracht wurden. Die 
  schnelle Durchführung ergab sich aus der Zusammenarbeit der Regierung mit 
  vielen leitenden Beamten im Bahn-, Post-, Bau-, Schul-, Rechts- und Militärwesen. 
  Die operative Umsetzung schließlich lag praktisch in Händen des engagierten 
  und leistungsfähigen Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, der das Geschehen 
  vorantrieb. 
  ...
  Gelungene Eindeutschungen und Wortprägungen
  Eine Auswahl aus 3500 Vorschlägen 
  des J.H.Campe (1746-1818)
  Adresse (Empfehlungsschreiben
  Affektation (Anstellerei
  Akademie, Universität (Hochschule
  antik (altertümlich
  approvisionieren (bevorraten
  Arkanum (Geheimmittel
  Attribut (Beigabe
  Barrikade (Straßensperrung
  belletristisch (schöngeistig
  Bill (Gesetzentwurf
  Botanik (Pflanzenkunde
  Brigg (Einmaster
  calquiren (durchzeichnen+
  Crème (Rahmspeise
  Delikatesse (Feingefühl, Zartgefühl
  delikat (feinfühlig
  desabusiren (enttäuschen
  Despotismus (Gewaltherrschaft
  Detailhandel (Kleinhandel
  Diakon (Hilfsprediger
  Diplom (Ernennungsurkunde
  Dormeuse (Schlafwagen
  Entréebillet (Einlaßkarte
Insekt (Kerbtier
  insolvent (zahlungsunfähig
  invalid (dienstunfähig
  Inventar (Sachverzeichnis
  kausal (ursächlich+
  Kompilation (Sammelwerk
  Komplott (Geheimbund
  Konstitution (Körperbau
  konträr (gegenteilig
  konventionell (herkömmlich
  Kursus (Lehrgang
  Lokalität (Örtlichkeit
  lyrisches Gedicht (Sinngedicht+
  Markise (Sonnendach
  materiell (stofflich+
  mineralische Quelle (Heilquelle+
  Motto (Sinnspruch+
  Mundum (Reinschrift
  Ochlokratie (Pöbelherrschaft
  Original (Urschrift+
  Ostrazismus (Scherbengericht
  Parterre (Erdgeschoß
  Photometer (Lichtmesser
  Bürger gegen Denglisch
  Ergebnisse empirischer Untersuchungen und Umfragen
  Umfrageergebnisse
  .....
  Hier die vom VDS (Gerd Schrammen) im Juni 2002 dokumentierten Umfrageergebnisse, 
  der Voten gegen "Denglisch":
  * (Bundesweite Repräsentativerhebung von Stickel/Volz (amades 2, September 
  1999) Winter 1997/98, 2025 Befragte: 58 % GEGEN 
  * Focus: Nr.14, 3. 4. 1999: 57 % GEGEN (1037 Befragte, 70 % in Ostdeutschland)
  * L. Gawlitta: Oktober 2000: 61 % GEGEN(Umfrage zur Akzeptanz englischer Werbesprüche, 
  240 Befragte
  * Lübecker Nachrichten: 4./5. 3. 01: 76 % GEGEN (und für Sprachgesetz), 
  Leserumfrage) 
  * Rheinzeitung, Koblenz: 6./7. 3. 01: 70 % GEGEN (23 von 33 veröffentlichten 
  Leserbriefen)
  * Werthebach: 17. 3. 01: 76 % GEGEN (und für Sprachgesetz, Internetumfrage) 
  
  * Kölner Express: 3. 8. 01: 87 % GEGEN (Telephonumfrage)
  * Haße / Fischer: Herbst 2001: 82 % GEGEN (Umfrage zu Englisch in der 
  Medizin, 500 Befragte, Mittelwert
  * ZDF: 7. 1. 02: 66 % GEGEN (Telephonumfrage, 14.625 Anrufer für "Zent")
  * Mannheimer Morgen: 22. und 26. 3. 02: 77 % GEGEN (20 von 26 veröffentl. 
  Leserbriefen)
  * Neues Volksblatt, Linz: 19. 4. 02: 70 % GEGEN (500 Befragte, Mittelwerte)
  * Bund der Steuerzahler: 17. 5. 02: 77 % GEGEN (Internetumfrage zum Sprachgebrauch 
  in europäischen Institutionen, Verrechnung mehrerer Werte: 43,39 % für 
  Sprachenvielfalt, 3,71 % für 3 Sprachen)
  * Der Standard, Wien: 23. 5. 02: 66 % GEGEN (Internetumfrage, Mittelwerte)
  * Vote online: 4. 6. 02: 77 % GEGEN ( für Sprachgesetz, Internetumfrage, 
  559 Klicks)
  Zusammenfassend kann man sagen, daß sich die Mehrheit der Gegner der Anglisierung 
  unserer Sprache seit 1999 eher noch vergrößert hat (ausgehend von 
  der repräsentativen Fokus-Umfrage im Frühjahr 1999) und, von wenigen 
  Abweichungen nach unten und oben abgesehen, erstaunlich stabil bei drei Vierteln 
  der Bevölkerung liegt, die vielfach zugleich für ein Sprachgesetz 
  votieren.
  Fritz Vilmar
  Verschwindet das Deutsche als Wissenschaftssprache?
  Bestandsaufnahme und konstruktive Vorschläge
Der wichtigste 
  deutsche Erforscher des Deutschen als Wissenschaftssprache, Ulrich Ammon, hat 
  bei den Wissenschaftsrichtungen wesentliche Gradunterschiede im Anglisierungsprozeß 
  ausgemacht, die er wie folgt zusammenfaßt:
  * stark anglophon orientierte: Naturwissenschaften
  * gemäßigt anglophone. Sozialwissenschaften,- und
  * eher nationalsprachlich geprägte: Geisteswissenschaften.
  Aufgrund der sogenannten Zitatenanalyse, d.h. der Auszählung der Menge 
  von Zitaten deutscher oder anderer Werke in den Fachzeitschriften wurde die 
  relative Bedeutungs-Entwicklung eines bestimmten (sprachlichen) Wissenschaftsgebiets 
  ermittelt:
  Deutsche Zitatenanteile in internationelen Fachzeitschriften 1920-1995 (Ammon 
  1998)
Die deutschen Zitatenanteile 
  sind 
  in chemischen Fachzeitschriften von 50,5 auf 10,7 % gesunken,
  die englischen von 14,3 auf 57,6 % gestiegen
  in ökonomischen Fachzeitschriften von 10 auf 3 (!) % gesunken,
  die englischen von 13 auf 58 % gestiegen
  in historischen Fachzeitschriften von 21 auf 13 % gesunken,
  die englischen von 12 auf 24 % gestiegen
Zusätzliche 
  Untersuchungen für die Jahre 80 - 96 zeigten, daß die Abwärts- 
  bzw. Aufwärtstrends sich fortsetzen.
  Noch dramatischer sind Ammons Auszählungen der verwendeten Publikationen: 
  Es sind über 90,7 % (1996) englische im naturwissenschaftlichen Bereich, 
  82,5 % (1995) im sozial- und geisteswissensachaftlichen Bereich, während 
  die anderen Sprachen mit 1-2 % bzw. 2 - 6 % vertreten sind (137-204)!...
  ...
  Statt Defätismus: Konkrete Sprachpolitik im Wissenschaftsbereich
  Die Gründe für die weitgehende Kapitulation der (Natur-)Wissenschaftler 
  und Universitätsverwaltungen sind aus den zitierten und genannten Berichten 
  (Durand!) ersichtlich: Man will mitkommen im internationalen wissenschaftlichen 
  Konkurrenzkampf. ...
  Immerhin wurde vor einiger Zeit ...ein erstes Hochschulgremium des Widerstandes 
  gegründet: "Unzufriedenheit mit der Wahrnehmung ihrer Interessen durch 
  die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Fachbereiche an den deutschen Universitäten 
  dazu gebracht, in Jena den "Allgemeinen Fakultätentag", eine 
  Dachorganisation der deutschsprachigen Fakultäten, zu gründen. Präsident 
  Reinhold R. Grimm (Jena) kritisierte die Tendenz, den Sachverstand der Fakultäten 
  "systematisch auszugrenzen". Vizepräsident Peter M. Huber (Jena) 
  erklärte, dass sich die Fakultäten energisch gegen die nach seiner 
  Ansicht pauschale Amerikanisierung des deutschen Bildungswesen wehren wollten.
  Daneben träten die Fakultäten gegen eine Abschaffung der Habilitation 
  ein. Grimm hatte die Pläne von Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn 
  in diesem Bereich als "realitätsfern" kritisiert". (Frankf. 
  Rundschau v.18.6.2001)
  Schon fast sensationell war das "Aufstand" der bislang eher zurückhaltenden 
  "Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung" mit ihrem Appell 
  zum sprachpolitischen Handeln: in ihrem Memorandum "zur Debatte über 
  den zunehmenden Einfluß des Englischen auf die deutsche Sprache" 
  vom 17. 1. 2002 (vgl. Dok. 6, S. 185ff.; Hervorhebungen von mir; FV). Statt 
  der in linguistischen Fachkreisen seit Jahren üblichen Schönfärberei 
  wird zum ersten Mal der Unmut großer Teile der Bevölkerung angesichts 
  des grassierenden Denglisch ernst genommen: Die Akademie begrüßt 
  es, dass "der zunehmende Anteil des Englischen an unserer öffentlichen 
  Sprache ... weite Teile der Sprachgemeinschaft mit Sorge (erfüllt)". 
  
  Und dann gelangen die Akademiepräsidenten zu dem - offenbar auch für 
  sie selbst - erschreckenden Kern ihrer sehr unüblichen Denkschrift: "Die 
  Tendenz ist eindeutig: Englisch ist die lingua franca, das internationale Verständigungsmittel 
  der Mathematik und Naturwissenschaften, der Medizin, Psychologie, der Wirtschaftswissenschaften 
  und weiter Teile der Kulturwissenschaften. Wer deutsch schreibt, hat als Wissenschaftler 
  wenig Chancen, international wahrgenommen zu werden." 
  "Mittlerweile sind Defizite erkennbar, die sich demnächst als gravierend 
  herausstellen werden...Was heute als internationale Wissenschaftssprache vorherrscht, 
  ist nach Grammatik und Wortschatz eine schmale Funktionssprache, genannt "Englisch 
  II" oder "Basic Simple English." Dieser Code bietet beachtliche 
  Vorteile für die rasche Verständigung, aber vor anspruchsvolleren 
  Aufgaben wissenschaftlicher Beschreibung und Theoriebildung erscheint er als 
  arm. Wer z.B. im naturwissenschaftlichen Wettstreit mithalten will, braucht 
  vermutlich ebenso ein flächendeckendes breites Englisch wie eine naturwissenschaftlich 
  ausgearbeitete Muttersprache."
  Schließlich wird die Akademie ungewöhnlich massiv, wird zur Kassandra: 
  "Unsere öffentliche Sprache bleibt zurück, wenn die Vielfalt 
  dieser Gebiete nicht in ihr ausgearbeitet ... wird. Sie erhält einen den 
  Dialekten vergleichbaren Status.... Es entwickelt sich eine Zweiklassengesellschaft 
  (!), es droht eine Ausdünnung des demokratischen Diskurses".
  Aber die Akademie analysiert und warnt nicht nur. Sie wird politisch: Dieser 
  erschreckende Prozeß muß endlich auch sprachpolitisch ernst genommen 
  werden: "Der Übergang unserer Wissenschaften vom Deutschen zum Englischen 
  war ein einschneidender, aber fast lautloser Vorgang, der seit langem einer 
  öffentlichen Reflexion bedarf und zu sprachpolitischem Handeln herausfordert". 
  Um gegenzusteuern, muß die Regierung, statt weiter tatenlos dem Verfall 
  der deutschen Sprache - vor allem im Wissenschaftsbereich - zuzusehen, sprachpolitisch 
  handeln: "Innerhalb unserer Gesellschaft sind einschneidende Zukunftsentscheidungen 
  der Regierung und des gesetzgebenden Parlaments auf Gebieten zu fällen, 
  deren jüngste Entwicklungen nur noch auf Englisch zugänglich sind". 
  Und statt des defätistischen Dekrets von Nida-Rümelin ("Deutsch 
  als Wissenschaftssprache ist tot") formuliert die Akademie eine konstruktive, 
  mutige Grundforderung: Wir brauchen dringend einen ... Ausbau der deutschen 
  Wissenschaftssprache. Aber sie umreißt auch ein ganzes sprachpolitisches 
  Programm:
  "Der Gebrauch des Deutschen in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur 
  bedarf öffentlicher Aufmerksamkeit und Reflexion. Die Einführung des 
  Englischen als alleiniger Sprache 
  - selbst in beschränkten Bereichen der europäischen Politik und des 
  europäischen Rechts, >als alleiniger Kongresssprache,
  - als alleiniger Sprache in neuen Studiengängen an deutschen Hochschulen, 
  
  - als alleiniger Sprache der internationalen Wirtschaftskommunikation usw. 
  - sollten öffentlich diskutiert und im Einzelfall rational begründet 
  werden. 
  Gegenüber der Universalsprache Englisch muss es unser Interesse sein, das 
  Deutsche so weit wie möglich zu behaupten und zu entwickeln. Parallel zu 
  entsprechenden Bemühungen in Frankreich und Polen, Italien und Schweden 
  ist größter Wert auf die Bewahrung der Mehrsprachigkeit zu legen. 
  In Schulen und Hochschulen, Wirtschaft und Medien bedarf es dazu eigener sprachplanerischer 
  Überlegungen. 
  Die Akademie schlägt weiter die Einrichtung einer öffentlich geförderten 
  Arbeitsstelle für Sprachenfragen vor, die mit Sprachwissenschaftlern, Übersetzern 
  und Schriftstellern besetzt ist. Zu ihren Aufgaben gehören: 
  - Terminologiearbeit in Kooperation mit den großen Wörterbuchverlagen
  - Textarbeit mit dem Ziel, dass für die Öffentlichkeit wichtige Texte 
  in einer öffentlich durchsichtigen Sprache verfasst sind
  - Sprachberatung und ihre Dokumentation im öffentlichen, fachsprachlichen 
  und privaten Bereich 
  - Sprachaufklärung mit dem Ziel, bei gegebenem Anlass über öffentlich 
  bedeutsame Sprachdiskurse, Sprachentwicklungen und Erkenntnisse der Sprachwissenschaft 
  zu unterrichten und das Interesse der Öffentlichkeit für die Sprache 
  zu nähren und wach zu halten". 
  Die Ansätze konkreter sprachpolitischer Forderungen in diesem Memorandum 
  sind sehr zu begrüßen. Gleichzeitig ist die Zurückhaltung der 
  Akademie spürbar. Angesichts der Größe der hier angesprochenen 
  Aufgaben drängt sich die Frage auf, warum es nicht die Akademie selbst 
  sein sollte, der man die hier allzu bescheiden so genannten Aufgaben einer "Arbeitsstelle" 
  müßte. (Vgl. dazu K. Gawlittas Vorschläge im Rahmen einer Sprachgesetzgebung.) 
  In jedem Fall seien abschließend noch etwas konkreter und weniger zurückhaltend 
  sprachpolitische Aufgaben der KMK, der Länder, der öffentlichen nstitutionen 
  (wie v.a. der Deutschen Akademie...) und des Bundes benannt.......
Wolfgang. Haße
  Ärzteschaft gegen Anglisierung ihrer Fachsprache
  Ergebnisse einer Fragebogenaktion 
Die Akzeptanz oder 
  Ablehnung der Verdrängung unserer Mutter-/Landessprache in der Medizin 
  sollte mittels Befragung der betroffenen Mediziner eruiert werden. Hierzu wurde 
  eine wohl erstmalige, anonymisierte Umfrage in der Ärzteschaft durchgeführt.(4,5) 
  Bundesweit wurden Kolleginnen und Kollegen in 85 Kliniken sowie 39 Nichtkliniker 
  befragt.
  Zusammenfassung
  Die ungewöhnlich hohe Antwortquote bei der hier mitgeteilten Fragebogenaktion 
  von 66,8%, - gewöhnlich liegt diese zwischen 25% bis 35% - ist ein deutlicher 
  Hinweis auf die große Aufmerksamkeit, die die Ärzteschaft den hier 
  angesprochenen Sprachproblemen widmet. Sie zeigt auch, wie ablehnend die Mediziner 
  der zwanghaft wirkenden Anglomanie in der Medizin gegenüberstehen.
Englisch als Lingua 
  franca hat unwidersprochen seinen Platz in der internationalen Spitzenwissenschaft 
  und Spitzenforschung, wobei diese beiden Begriffe noch einer genauen Definition 
  bedürften. 
  Das rigorose Einbringen des Englischen in Wort und Schrift in die allgemeine 
  Wissenschaftssprache in Klinik und Praxis bewirkt nicht nur eine Diskriminierung 
  großer Teile der Ärzteschaft, sondern beinhaltet auch die Gefahr 
  einer Spaltung der gemeinsamen Fachsprache. Wenn eine Mehrheit der Ärzteschaft 
  Vorträge sprachlich und damit auch inhaltlich nicht mehr mühelos versteht, 
  ist die Effektivität für die Aus- und Weiterbildung in Frage gestellt. 
  
  Der Umkehrschluß, dann müßten eben alle Mediziner die Fremdsprache 
  Englisch perfekt erlernen, erscheint realitätsfremd. 
Das Bestreben einiger marktbeherrschender Verlage und einiger Herausgeber medizinischer Fachzeitschriften, der Ärzteschaft Englisch als Lingua franca aufzuzwingen, ist nicht akzeptabel.
Unterstützt werden diese Tendenzen leider seit vielen Jahren durch eine von Desinteresse und Resignation geprägte Sprachpolitik in Bund und Ländern. Jüngstes Beispiel ist die Sprachdebatte im fast leeren Plenarsaal des Bundestages am 24. Januar 2002.
EHLICH, Direktor 
  des „Instituts für Deutsch als Fremdsprache“ der Universität 
  München, schrieb in einem Abstrakt zu „Deutsch als Wissenschaftssprache 
  für das 21. Jahrhundert“ Zitat:
  “Die nationalsprachliche Verfaßheit von Wissenschaft ermöglicht 
  Durchlässigkeit und allgemeine Zugänglichkeit des gesellschaftlichen 
  Wissens für tendenziell alle Mitglieder der jeweiligen Sprachgemeinschaft 
  - was für demokratische Entscheidungen und Wissenschaftsfolgen unabdingbar 
  ist“.(3)
Die Auswertung der beantworteten Fragebogen signalisiert die von überzeugenden Mehrheiten der befragten Ärzteschaft erhobene Forderung an die Universitäten, die Vorstände in den Fachgesellschaften, in den Standesorganisationen und in den Ärztekammern, der Verdrängung und Entwertung der Mutter-/ Landessprache in der Medizin Einhalt zu gebieten.
Bedrohte 
  französische Wissenschaft(ssprache)
  ...
  Zusammenfassung einer französischen Untersuchung 
  · Es vollzieht sich eine absurde Projektauswahl durch wissenschaftliche 
  Kommissionen, da die Auswahl oft nicht nach Inhalt, sondern nach Darstellung 
  geschieht, die jeweils in der Muttersprache am besten gelingt.
  · Eine bevorzugte Wissenschaftssprache bewirkt, dass Forschungsergebnisse 
  in anderen Sprachen vernachlässigt oder nicht zur Kenntnis genommen werden. 
  So wurde der Zusammenhang von Magengeschwüren und Helicobacter pylori schon 
  vor 25 Jahren von einem kubanischen Arzt in Spanisch und Russisch veröffentlicht. 
  Der Einfluß von Penicillin auf Bakterien beschrieb 1897 Duchesne weit 
  vor Fleming, und noch vor Edison konstruierte der Franzose Scott den Phonographen 
  (1857). Aber die Geschichtsschreibung von morgen orientiert sich nur noch an 
  den in Englisch geschriebenen und erhaltenen Texten.
  · Am Beginn des 21. Jahrhunderts werden auf fast allen Gebieten nur noch 
  angelsächsische Quellen angegeben. Dadurch fallen hunderte Beiträge 
  nicht anglophoner Wissenschaftler unter den Tisch oder werden verdrängt 
  (Darwin verdrängt Lamarck, Thomas Joung verdrängt Champollion). 
  Das alles geschieht mit sorgloser Billigung der francophonen Forscher. 
  · 3 Länder (Vereinigte Staaten, England, Niederlande) besitzen 71,1% 
  der wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die eigentlichen Beiträge kommen 
  aber aus Japan, Frankreich und Deutschland, deren Anteile nur 14,9% betragen. 
  
  Da die Veröffentlichungen auf Kosten der Autoren erfolgen, verdienen diejenigen 
  am meisten, die den Löwenanteil haben, während die Autoren noch die 
  Kosten der Übersetzung ihrer eigenen Texte übernehmen müssen. 
  Die Tendenz ist steigend, da heute junge Forscher aus Karrieregesichtspunkten 
  gedrängt werden, etwas in Englisch zu publizieren, da sie dann und nur 
  dann in der Datenbank zitiert werden - was wiederum von den Auswahlkommissionen 
  als Kriterium ihres Ranges angesehen wird. Je öfter zitiert, je besser 
  der Forscher. 
  So diktieren die angelsächsischen Wissenschaftler – mit Billigung 
  der anderen Industrieländer – wer veröffentlicht wird und wer 
  nicht. Deshalb erhalten amerikanische Firmen Aufträge nur, weil sie amerikanisch 
  sind, und nicht wegen der Überlegenheit ihrer Technologie. Das können 
  Firmen wie Thomson, Airbus, Dassault usw. bestätigen. 
  · Der Wissenschaftler, der in Englisch veröffentlichen will, schickt 
  seine Ergebnisse ein, die vor der Veröffentlichung von Fachgutachtern beurteilt 
  werden. Ist das Resultat gut, besteht die Versuchung (besonders in den USA), 
  diese Information, die man unaufgefordert „auf dem silbernem Tablett“ 
  erhalten hat, industriell zu vermarkten. Wie will jemand den Diebstahl einer 
  Idee, die noch nirgends veröffentlicht wurde, beweisen? Den Amerikanern 
  aber erspart es jahrelange Forschung. 
  Bei dem Urheberstreit, der die Entdeckung des Aids-Virus betraf, (zwischen Montagnier 
  und Gallo) wurden zum Glück außer dem Artikel an die amerikanische 
  Revue „Science“ auch Proben geschickt, so dass eine Spur da war, 
  die den kompletten Diebstahl verhinderte. Hätte Montagnier in Frankreich 
  in französischer Sprache veröffentlicht, hätte sich die Frage, 
  wer das Aids-Virus zuerst entdeckte, gar nicht gestellt. In Japan wird übrigens 
  vorgeschrieben, alle Beiträge zuerst in Japan und in japanisch zu veröffentlichen. 
  In Frankreich dagegen besteht sogar die Tendenz, die Arbeiten der eigenen Kollegen, 
  die in französischer Sprache veröffentlichten, zu ignorieren, wobei 
  auch übersehen wird, dass wirklich neue Ideen, die nicht dem gefragten 
  Kontext entsprechen, in angelsächsischen Zeitschriften gar keinen Eingang 
  finden. 
  · Das hat katastrophale Auswirkungen auf die früheren Kolonien, 
  wie z.B. Schwarz-Afrika, wo Französisch weiterhin gesprochen wurde, weil 
  es ein Fenster zur Welt darstellte, und das in allen Bereichen. Wenn aber nun 
  ein französischer Professor an einer französischen Universität 
  seinen Kurs in Englisch hält, ist die französische Sprache diskreditiert 
  als unfähig für die Erörterung wissenschaftlicher Themen; und 
  wenn die französischen Professoren in englischen Revuen schreiben und nur 
  diese lesen: warum sollen dann Studenten in Madagaskar weiterhin Französisch 
  lernen. Sie werden statt nach Paris nun nach England oder Amerika geschickt. 
  
  · Gelehrte aus Schwarz-Afrika oder Quebec stellen verärgert fest, 
  dass die Franzosen selbst für den Niedergang ihrer Sprache verantwortlich 
  sind. Sogar in der Botanik, wo nur Latein für die Namen in Frage kommen, 
  gibt es Bestrebungen, Latein durch Englisch zu ersetzen. Ein Biocode soll eingeführt 
  werden und schon heute kann man voraussehen, was das im Bereich der Patente 
  für aus Pflanzen hergestellte Medikamente für Streitigkeiten geben 
  kann. 
  Wer heute erfolgreich sein will, muß Aufenthalte an amerikanischen Universitäten 
  nachweisen. Das Ziel ist dabei, die Studenten zu motivieren, für amerikanische 
  Interessen einzutreten. Auch durch Fernstudium sorgt Amerika für das Ausbildungsmonopol. 
  Dieser Studientourismus zieht leider nicht die besten, sondern die mittelmäßigen 
  Studenten an.
  ...
  Kurt Gawlitta / Axel Flessner
  Sprachfreiheit und Sprachverantwortung
  Ein neuer Gesetzentwurf
Auszüge aus: Diskussionsentwurf für ein Sprachgesetz
  Gesetz über die deutschen Sprache (SpG) -
§ 1 Grundsatz
  Die deutsche Sprache steht als gemeinsame Sprache des deutschen Volkes unter 
  dem besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft. Schutz, Pflege und Entwicklung 
  der deutschen Sprache sind Aufgaben des Bundes und der Länder. 
§ 2 Sprachfreiheit
  Niemand kann ohne sein Einverständnis verpflichtet werden, im Inland eine 
  andere Sprache als die deutsche zu gebrauchen oder Erklärungen in einer 
  anderen als der deutschen Sprache entgegenzunehmen.
§ 3 Öffentliche 
  und öffentlich geförderte Institutionen
  (1) Bund, Länder und Körperschaften der kommunalen Selbstverwaltung 
  sowie die politischen Parteien bedienen sich in Ausübung ihrer öffentlichen 
  Funktionen der deutschen Sprache. ... ...
  (2) Im Unterricht der öffentlichen Schulen und der anerkannten Privatschulen 
  ist die deutsche Sprache anzuwenden; das Gleiche gilt bei Prüfungen. Satz 
  1 gilt nicht für Unterrichtsveranstaltungen, die zum Erlernen oder zur 
  Pflege fremder Sprachen bestimmt ... ... 
  (3) Lehrveranstaltungen und Abschlussprüfungen an staatlichen oder mit 
  öffentlichen Mitteln geförderten Hochschulen sind in deutscher Sprache 
  abzuhalten, wenn sie zum Pflichtprogramm bei der Vorbereitung anerkannter Studienabschlüsse 
  gehören.... ...
  (4) Die Veröffentlichungen von Arbeitsergebnissen deutscher Wissenschaftler 
  an staatlichen oder staatlich geförderten deutschen Hochschulen und anderen 
  Forschungseinrichtungen müssen ausführliche Zusammenfassungen in deutscher 
  Sprache enthalten, wenn sie in einer anderen Sprache abgefasst sind. 
  ... ... 
§ 4 Staatliche 
  Beihilfen
  Staatliche Beihilfen für Veranstaltungen oder Vorhaben im Inland sind unzulässig, 
  wenn die Veranstaltung oder das Vorhaben ausschließlich in anderen Sprachen 
  als der deutschen durchgeführt werden soll.
§ 5 Tagungen
  Jeder Teilnehmer an einer in Deutschland von einem öffentlichen oder öffentlich 
  geförderten Träger veranstalteten Tagung hat das Recht, seine Beiträge 
  in deutscher Sprache vorzutragen. Öffentliche Ankündigungen und das 
  Programm der Veranstaltung müssen, wenn sie in einer anderen Sprache als 
  Deutsch abgefasst sind, wenigstens eine deutsche Übersetzung oder Zusammenfassung 
  enthalten. ... ...
§ 6 Rundfunk 
  und Fernsehen
  (1) In allen redaktionellen Sendungen von öffentlichen Rundfunk- oder Fernsehanstalten 
  ist unabhängig von der Art ihrer Ausstrahlung oder ihrer Verbreitung der 
  Gebrauch der deutschen Sprache verbindlich. Ausgenommen sind ... ... 
  (2) Die Regelung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Sendungen, die 
  dazu bestimmt sind, fremde Sprachen zu erlernen, oder für Programme, die 
  sich an fremdsprachliche Minderheiten oder an das Ausland wenden.
§ 7 Aufschriften 
  oder Ankündigungen im öffentlichen Straßenraum
  Jede zur Information der Öffentlichkeit bestimmte Aufschrift oder Ankündigung 
  an einem öffentlichen Weg, einem öffentlichen Platz oder an und in 
  öffentlichen Verkehrsmitteln, muss in deutscher Sprache abgefasst sein 
  oder neben anderen Sprachen eine gut leserliche deutsche Fassung enthalten. 
  Satz 1 umfasst auch die in privatem Eigentum stehenden Hausfassaden, Wandflächen, 
  Plakatwände und Geschäftslokale. Zur Förderung des Fremdenverkehrs 
  ... ...
§ 8 Verbraucherschutz
  Die Unternehmen sind bei der sprachlichen Präsentation ihrer Produkte und 
  Leistungen frei. Soweit für den Verbraucher von bestimmten Waren und Leistungen 
  besondere Gefahren, insbesondere für die Gesundheit, ausgehen, haben die 
  Kennzeichnung und andere Verbraucherinformationen in deutscher Sprache zu erfolgen. 
  Bei sonstigen Waren und Dienstleistungen sind alle schriftlichen Unterlagen, 
  die den Verbraucher über seine Rechte aufklären, insbesondere Vertragstext, 
  Garantieerklärungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, in deutscher 
  Sprache abzufassen;...
§ 9 Arbeitswelt
  Öffentlich zugängliche Stellenanzeigen müssen in deutscher Sprache 
  abgefasst sein. ... ... 
§ 10 Rechtsvorbehalte
  Rechte und Pflichten aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen 
  Gemeinschaft und aus bestehenden Rechtsvorschriften bleiben von diesem Gesetz 
  unberührt.
§ 11 Internationale 
  Beziehungen
  Die Bundesregierung setzt sich für die Wertschätzung und Verbreitung 
  der deutschen Sprache in der Welt, vor allem in Europa, ein. Sie fördert 
  die deutschen Sprachinstitute im Ausland. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, 
  die Anerkennung der deutschen Sprache als Amts- und Arbeitssprache internationaler 
  Organisationen zu erweitern.
§ 12 Verfahren 
  bei Verstößen
  (vgl. Begründung)
§ 13 Sprachakademie
  (1) Bund und Länder errichten und fördern eine deutsche Sprachakademie 
  mit folgenden Aufgaben:
  a) Sprachaufklärung, Sprachberatung und deren Dokumentation mit dem Ziel, 
  die Öffentlichkeit über bedeutsame Diskussionen zur deutschen Sprache, 
  über Sprachentwicklungen und Erkenntnisse der Sprachwissenschaft zu unterrichten 
  sowie das Interesse für die Sprache zu fördern und wach zu halten;
  b) Sprachschöpferische Terminologiearbeit, insbesondere zur Ersetzung und 
  Vermeidung von Anleihen aus der englischen Sprache für Allgemeinsprache 
  und Fachsprachen; 
  c) Textarbeit im Auftrag von Verbänden oder öffentlichen Organisationen 
  mit dem Ziel, allgemein bedeutsame Texte in einem gut verständlichen Deutsch 
  zu verfassen; 
  d) Öffentliche sprachkritische Stellungnahmen gegenüber Fehlentwicklungen, 
  insbesondere gegenüber überflüssigen Anleihen aus der englischen 
  Sprache;
  e) Schul- und hochschuldidaktische Empfehlungen im Sinne der Buchstaben a), 
  b) und d);
  f) Berichte und Stellungnahmen zu sprachpolitischen Initiativen anderer Länder.
... ...§ 14 
  Übergangs- und Schlussbestimmungen
  
Auszug aus der “Begründung“ des Gesetzentwurfs
Zu § 
  1...
  Durch das Vordringen der angloamerikanischen Sprache, insbesondere in der Wirtschaft, 
  der Wissenschaft und den Massenmedien, wird die früher unbestrittene gemeinsame 
  Sprache der Deutschen plötzlich im eigenen Sprachraum massiv bedrängt. 
  Die Bürger und Bürgerinnen werden genötigt, eine fremde Sprache 
  zu verwenden oder sie über sich ergehen zu lassen, ohne dass sie hierzu 
  politisch um ihre Meinung befragt worden wären. Aus einer Vielzahl von 
  Meinungsumfragen der letzten Jahre wissen wir übrigens, dass die Bürger 
  eine solche Entwicklung zur Einführung einer Nebensprache, die ja in manchen 
  Bereichen bereits Hauptsprache geworden ist, mit deutlicher Mehrheit ablehnen 
  . 
  ... Die in der öffentlichen Debatte immer wieder erhobene Warnung vor einer 
  Sprachpolizei für den einzelnen Bürger muss als Versuch gesehen werden, 
  eine unvoreingenommene politische Debatte über das Thema zu blockieren. 
  Die Gegner der individuellen Sprachfreiheit und der staatlichen Sprachverantwortung 
  schwingen sich zum Vorkämpfer der Freiheit auf, verschleiern aber, dass 
  durch die tatsächlich ausgeübte gesellschaftliche Sprachmacht, z.B. 
  in der Werbung, in der Kulturindustrie und in den Massenmedien, die Sprache 
  massiv gesteuert und die Freiheit des Einzelnen stark eingeschränkt wird.
  Welche Sprache der Bürger in seiner persönlichen Sphäre spricht, 
  bleibt ihm völlig unbenommen und wird durch die vorgeschlagenen gesetzlichen 
  Regelungen nicht berührt. Der Entwurf will die Bürger im öffentlichen 
  Raum und in privaten Rechtsbeziehungen vor sprachlicher Überwältigung 
  schützen und außerdem die staatlichen Instanzen für die deutsche 
  Sprache in die Pflicht zu nehmen. 
  Die vorgelegten Dokumente zur Sprachenpolitik in Europa (Dok. 1 und 2) zeigen, 
  dass auch andere Nationen auf gesetzlichem Wege versuchen, die Verdrängung 
  der europäischen Sprachen durch das Angloamerikanische zu verhindern und 
  die sprachliche und kulturelle Identität der Mitgliedsländer der Europäischen 
  Union zu wahren.
  Eine Schwierigkeit bei der Diskussion über ein Sprachgesetz besteht darin, 
  voneinander abzugrenzen, welche ehemals fremdsprachlichen Elemente bereits Teil 
  unserer Sprache geworden sind und welche noch als unverarbeiteter Import anzusehen 
  sind. Anhaltspunkt für eine gelungene Integration der sprachlichen „Neubürger“ 
  ist, ob ein neues Wort in Aussprache, Grammatik und Rechtschreibung den üblichen 
  deutschen Regeln folgt und von der Mehrheit der Sprecher als Teil der Alltagssprache 
  angesehen wird.
  
   Zu 
  § 2:
  § 2 ist die Grundnorm für den Freiheitsansatz des Entwurfs. Das natürliche 
  Recht des Bürgers, in seinem Lande seine Sprache verwenden zu dürfen, 
  solange er nicht der Verwendung einer anderen Sprache zugestimmt hat, bedarf 
  des gesetzlichen Schutzes. Dies erfordert gegenüber der anderen Seite, 
  vor allem den Unternehmen und Medien, Schranken für den inländischen 
  Gebrauch von Fremdsprachen, die aber auf das notwendige Minimum begrenzt werden. 
  Gelänge es nicht diesem Prinzip zur Anerkennung zu verhelfen, käme 
  es zu Verhältnissen, die an ein besetztes Land erinnern, wo die angestammte 
  Sprache der Einwohner allmählich durch die Sprache neuer Herren ersetzt 
  wird. 
  Dieses Freiheits-Prinzip ist nicht mehr berührt, wenn ein Bürger gegen 
  den Gebrauch einer fremden Sprache nichts einwendet, obwohl er es könnte, 
  beispielsweise ein Vertragspartner sich auf Verhandlungen in einer anderen Sprache 
  als Deutsch freiwillig einlässt oder ein Arbeitnehmer in ein Unternehmen 
  eintritt mit dem Wissen, dass in diesem Unternehmen der Gebrauch einer anderen 
  Sprache als Deutsch angeordnet ist. Welche Formen dies allerdings inzwischen 
  in großen Konzernen annehmen kann, zeigt der Beitrag einer Betriebsrätin:. 
  Die Rede von Rita Handt (Dok. 7) ist ein beredtes Zeugnis für eine Arbeitswelt, 
  in der die in ihr Tätigen sich wie Fremde im eigenen Land vorkommen. Ob 
  der Bürger sich angesichts solcher existenzieller Zwänge wirklich 
  freiwillig auf solche Bedingungen einlässt oder darüber hinaus gehenden 
  Schutzes bedarf, kann in der Tat Anlass für weitere Überlegungen sein. 
  Mit § 2 SpG soll zunächst der Grundsatz gesichert werden.§ 3	
  Öffentliche und öffentlich geförderte Institutionen.
Zu § 
  3 Abs.1 (Allgemein):
  Von öffentlichen Institutionen muss erwartet werden, dass sie sich der 
  Bedeutung der Landessprache für das soziale und politische Leben des Landes 
  bewusst sind und dementsprechend handeln. Der vorgelegte Entwurf setzt auf die 
  von diesen öffentlichen Stellen ausgehende Steuerung und die allgemeine 
  Vorbildwirkung für die übrige Gesellschaft. 
  Im eigenen staatlichen Bereich sind Staat, Kommunen und andere öffentliche 
  Einrichtungen mit einfachen rechtlichen Mitteln in der Lage, die Ziele des Sprachgesetzes 
  umzusetzen, ohne Grundrechte zu berühren. Im allgemeinen reichen gegenüber 
  den Mitarbeitern interne Dienstanweisungen ohne Rechtsnormcharakter. Für 
  den Bereich der eigentlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren existieren bereits 
  die Vorschriften gemäß § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 
  19 Sozialgesetzbuch X. Buch und § 184 Gerichtsverfahrensgesetz. 
  Die Ziele dieses Gesetzentwurfs müssen auch darüber hinaus, im Bereich 
  sogenannten schlichten Verwaltungshandelns, verwirklicht werden. ...
  Bei öffentlich geförderten Einrichtungen müssen den Empfängern 
  die öffentlichen Mittel unter den Bedingungen zur Verfügung gestellt 
  werden, die öffentliche Stellen selbst einzuhalten haben.
  Zu § 3 Abs. 2 (Schulen):
  Für Schulen erscheint das Prinzip, die deutsche Sprache zu verwenden, zunächst 
  selbstverständlich. Zunehmend gibt es aber Sonderveranstaltungen, z.B. 
  im Sportbereich oder zur Förderung der Internet-Nutzung, die mit Bezeichnungen 
  aus der amerikanisierten Werbewelt „interessanter“ gemacht werden 
  sollen. Schulen, Schulaufsicht und Ministerium folgen offenbar der Mode der 
  Wirtschaft widerstandslos. Die für die Schüler hieraus fließende 
  Erkenntnis, in Dingen der modernen Technik oder im Sport sei mit der deutschen 
  Sprache nichts mehr anzufangen, ist für die umfassende Wirksamkeit unserer 
  Sprache kontraproduktiv, weil sie von dort zwangsläufig in andere Bereiche 
  der gesellschaftlichen Kommunikation übertragen wird. 
  ... Gerade die Praxis der Schulen muss deshalb zweifelsfrei sein. Das ausdrückliche 
  Gebot zur Verwendung der Landessprache in Schulen ist in diesen Entwurf also 
  aufzunehmen. Der Fremdsprachenunterricht ist natürlich eigenen Regeln unterworfen.
  Zu § 3 Abs. 3 (Hochschulen):
  Im Hochschulbereich ist die Entwicklung zur Zweit- oder oft schon Erstsprache 
  Englisch besonders weit fortgeschritten. In etlichen Wissenschaftszweigen hat 
  die deutsche Sprache ihren Platz bereits geräumt. Der Wunsch, mit Forschungsergebnissen 
  international zu wirken, führt zu einem allgemein empfundenen Zwang, auf 
  Englisch zu publizieren. Die Verlage akzeptieren vielfach lediglich Beiträge 
  in englischer Sprache. Die weltweite Verwendung von Englisch führt zu massiven 
  Wettbewerbsvorteilen für einige und zu Wettbewerbsnachteilen für die 
  übrigen Länder. Umfragen z.B. bei Medizinern in Deutschland zeigen, 
  dass sie sich zwar durch die Umstände mehrheitlich zum Gebrauch der englischen 
  Sprache genötigt sehen, aber nur wenige diese Sprache wirklich beherrschen. 
  
  Die Anglisierung der Wissenschaftssprache kann zu einer Verflachung der inhaltlichen 
  Arbeit führen, weil Impulse aus dem fruchtbaren Wettbewerb der unterschiedlichen 
  Sichtweisen und Blickwinkel in den verschiedenen Sprachen wegfallen. ... Der 
  Grundsatz muss gesichert werden, die Hochschulveranstaltungen bis zum ersten 
  Studienabschluss (Diplom, 1. Staatsexamen) sowie die Abschlussprüfungen 
  in der Landessprache abzuhalten, damit keine zusätzlichen Zugangshürden 
  für die deutschsprachigen Studenten entstehen. Dies ist über die Studien- 
  und Prüfungsordnungen sicherzustellen. Für fremdsprachliche Lehrveranstaltungen, 
  z.B. im Sprachenstudium, gelten spezifische Regeln. 
  Die verbreiteten praktischen Ansätze auch aus der Kultusministerkonferenz, 
  die hiesigen Hochschulen für ausländische Studenten durch die allgemeine 
  Einführung der Unterrichtssprache Englisch, die Umbenennung von Abschlüssen 
  und die amerikanische Bezeichnung der Fachbereiche oder Fakultäten attraktiver 
  zu machen, erscheinen verfehlt. Dies muss zu einer Schädigung des Ansehens 
  der deutschen Hochschulen und zu einer negativen Auswahl der ausländischen 
  Studenten führen. 
  Zu § 3 Abs. 4 (wissenschaftliche Veröffentlichungen):
  Soweit Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen bereits der verbreiteten 
  Praxis folgen, ihre wissenschaftlichen Ergebnisse in Englisch zu veröffentlichen, 
  muss von ihnen erwartet werden, dass sie entweder vollständige Übersetzungen 
  oder substanzielle Zusammenfassungen in deutscher Sprache hinzufügen. ...
  Die Bürger müssen erwarten, dass die aus Steuermitteln finanzierte 
  Wissenschaft ihre Ergebnisse auch dem Heimatland in deutscher Sprache zur Verfügung 
  stellt. Das Argument der Wissenschaftsfreiheit ist nicht geeignet, eine andere 
  Praxis zu rechtfertigen. Die hier erhobene Mindestforderung, Übersetzungen 
  oder Zusammenfassungen hinzuzufügen, dient der besseren Verbreitung, nicht 
  der Einschränkung oder Lenkung der Wissenschaft; sie ist mit den Instrumenten 
  öffentlicher Steuerung, also über die Finanzierung und mit Hilfe von 
  Rechtsvorschriften, durchzusetzen. ...
...
  Zu § 5:
  Bei Tagungen im Inland ist die deutsche Sprache bereits in weitem Umfang verdrängt 
  worden. Häufig wird die gesamte Veranstaltung in englischer Sprache abgehalten, 
  weil sich ausländische Teilnehmer beteiligen. Früher waren in solchen 
  Fällen mindestens Deutsch und Englisch Kongresssprachen. Einheimische Teilnehmer 
  sind heute oft gezwungen, in einer Fremdsprache zu schreiben, zu reden und zu 
  diskutieren. Für die meisten dieser Teilnehmer ist dies eine Benachteiligung, 
  welche die inhaltliche Qualität ihrer Beiträge schwächt. Der 
  Einzelne braucht daher den Schutz einer staatlichen Norm. 
  In Deutschland sind die Chancen nicht ungünstig, eine herrschende Übung 
  durch Gesetzesnormen, wenn sie einmal erlassen sind, zu beeinflussen. Wegen 
  einer traditionellen Bereitschaft unser Mitbürger, auf staatliche Autoritäten 
  zu hören, muss der ernsthafte Versuch unternommen werden, die Situation 
  gesetzlich zu beeinflussen. Der Staat als Veranstalter oder Geldgeber hat darauf 
  zu bestehen, dass im Interesse des Gemeinwohls minimale Auflagen für die 
  Präsentation von Tagungen akzeptiert werden, wenn schon nicht die gesamten 
  Dokumente in deutscher Sprache abgefasst sind.
Zu § 
  6:
  Die Medienmacht von Rundfunk und Fernsehen auf die Entwicklung der Sprache ist 
  kaum zu überschätzen. Aus Italien wird z.B. berichtet, dass erst die 
  landesweite Einführung des Fernsehens der entscheidende Schritt zur umfassenden 
  Verbreitung der Hochsprache gegenüber den Regionalsprachen gewesen sei 
  . Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würdigt die umfassende Bedeutung 
  dieser Massenmedien für Information und Meinungsbildung der Bürger 
  bereits durch die Zusammensetzung seiner Steuerungsorgane. Die Rundfunk- und 
  Fernsehräte sind nicht-staatlich organisiert und setzen sich aus Vertretern 
  der gesellschaftlichen Kräfte zusammen. 
  Zur Verwirklichung der tragenden Prinzipien dieses Gesetzesentwurfs ist der 
  Bereich Rundfunk und Fernsehen in den Geltungsbereich des Sprachgesetzes einzubeziehen. 
  Die vorgeschlagene Regelung erstreckt sich auf die in redaktioneller Verantwortung 
  der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten entstandenen Teile der 
  Programme, aber auch auf die Werbesendungen. Wegen der sprachbildenden Vorbildwirkung 
  dieser Massenmedien muss den Sendern und den Wirtschaftsunternehmen eine gewisse 
  Beschränkung auferlegt werden. Immerhin genießen sie ja den Vorteil, 
  das öffentliche und staatlich gestützte Informationsmedium mit seiner 
  umfassenden Verbreitung für ihre private Werbung nutzen zu können. 
  
  Für das französische Sprachgesetz ist inzwischen geklärt, dass 
  die Regelungen zum Schutz der Landessprache im Fernsehen auch nach europäischem 
  Recht statthaft sind. Hiervon geht auch dieser Gesetzentwurf aus. Die vorgeschlagenen 
  Ausnahmen und Einschränkungen sind sachgerecht und maßvoll. Sie unterbinden 
  nicht die fremdsprachliche Werbung an sich. Die Pflicht, den fremdsprachlichen 
  Texten Zusätze in deutscher Sprache hinzuzufügen, wahrt minimale Belange 
  der Bevölkerung auf Information und Respekt.
  Zu der hier formulierten Ausnahme für populäre Musiksendungen in fremder 
  Sprache hat sich im Anschluss an eine Rede von Staatsminister Nida-Rümelin 
  eine öffentliche Debatte über die Notwendigkeit einer Quotenregelung 
  zugunsten einheimischer Musiker und Produzenten entwickelt. Das Beispiel Frankreichs, 
  wo die Quotenregelung (80 % einheimische Musik!) zu einer deutlichen wirtschaftlichen 
  Förderung der einheimischen Musikschaffenden geführt hat, wird aufmerksam 
  zur Kenntnis genommen, während in Deutschland dieser Markt nur noch einen 
  deutschsprachigen Anteil von ca. 5% besitzt.
  
  Zu § 7:
  Die Bürger müssen es nicht hinnehmen, dass ihnen das Erscheinungsbild 
  ihrer Ortschaften durch die angloamerikanische Sprache, die sie nicht oder nur 
  teilweise verstehen, entfremdet wird. Das Eigentumsrecht der Geschäftsinhaber 
  und ihr Interesse an wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit haben im Interesse 
  des Gemeinwohls zurückzutreten (vgl. Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz). Dieses 
  Prinzip ist nicht neu! Das geschlossene ästhetische Erscheinungsbild von 
  Straßen und Plätzen ist auch sonst legitimer Anlass, um mit Mitteln 
  des Baurechts regelnd einzugreifen. Auf § 34 Abs. 1 des Bundesbaugesetzbuchs 
  (BauGB) sowie z.B. auf die Länderregelungen in Bayern, Berlin und Hessen 
  wird hingewiesen. 
  Ankündigungen oder Aufschriften im öffentlichen Straßenraum 
  wie auch bei Verkehrsmitteln prägen das Bild einer Ortschaft entscheidend 
  und werden vom Publikum genau so wahrgenommen wie beispielsweise der Baustil 
  einer Kirche. Geschäftsnamen, Werbeaufschriften und ganze Plakatwände 
  bzw. Litfasssäulen in englischer Sprache, vielfach ohne ein einziges Wort 
  in der Landessprache, schaffen für die meisten Bürger den Eindruck, 
  dies sei nicht mehr ganz ihre Stadt. Sie empfinden diese Erscheinungen als mindestens 
  ebenso verunstaltend wie ein mit Reetdach versehenes Friesenhaus am Kurfürstendamm. 
  Dieses würde die Baubehörde jedenfalls mit Mitteln des Baurechts verhindern.
  ...
  
  Zu § 8:
  Die Freiheit der Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Werbung wird als Grundsatz 
  in Satz 1 vorangestellt. Nur in Teilbereichen werden rechtliche Beschränkungen 
  vorgeschlagen. Schon aus rechtssystematischen Gründen muss ein Sprachgesetz 
  den Verbraucherschutz mit erfassen, denn wesentliche Teile dieses Bereichs sind 
  bereits geregelt, so z.B. im Lebensmittelrecht, im Arzneimittelrecht oder beim 
  Kinderspielzeug. 
  ...
  Ein angemessener Interessenausgleich verlangt, dass alle Konsumenten, die nicht 
  Kaufmann im Sinne von §§ 1 - 6 Handelsgesetzbuch sind, über ihre 
  Rechte in deutscher Sprache informiert werden. Dies schließt den parallelen 
  Gebrauch anderer Sprachen in Verträgen, Garantieerklärungen und Allgemeinen 
  Geschäftsbedingungen nicht aus, so dass der Geschäftsverkehr die nötige 
  Freiheit behält. 
  Zu § 9: 
  Es ist vielfach üblich geworden, die Texte von Stellenanzeigen ganz oder 
  teilweise in englischer Sprache abzufassen, ohne dass dafür eine sachliche 
  Notwendigkeit zu erkennen wäre. Eingeführte Berufsbezeichnungen sind 
  durch angloamerikanische Wörter oder Kunstwörter teilweise bis zur 
  Unkenntlichkeit verfremdet (z.B. facility management für Hausverwaltung). 
  ... 
  Bei privaten Unternehmen berührt die hier vorgeschlagene Regelung die Handlungsfreiheit 
  wirtschaftlicher Betätigung. Eine Beschränkung aus sozialen Gründen 
  ist jedoch erforderlich, weil die Suche einer Arbeitsstelle der Sicherung der 
  wirtschaftlichen Existenz dient und somit lebenswichtige Belange des Arbeitnehmers 
  berührt. Die Informationen einer Stellenanzeige muss er in seiner Landessprache 
  verstehen können. Der Eingriff ist zu dem angestrebten Zweck verhältnismäßig, 
  weil der fremdsprachliche Text nicht vollständig untersagt wird; er kann 
  neben den deutschen Text gesetzt werden.
  ...
  . ..
  § 12:
  Die Vorstellung, Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz würden mit Sanktionen 
  belegt, ist vielen Bürgern und Bürgerinnen besonders fremd. In dem 
  hier vorgelegten Entwurf geht es nicht darum, wie jeder Einzelne spricht und 
  schreibt, sondern um den Gebrauch der Sprache im öffentlichen Raum oder 
  in rechtlichen Beziehungen. Dort ist die deutsche Sprache eine gemeinsame, unverzichtbare 
  Grundlage für Denken, Verständigung und Handeln. Der Staat hat aus 
  sozialen und infrastrukturellen Gründen diese gemeinsame Basis durch ein 
  Gesetz zu sichern. Alle Gesetze, die in das Verhalten der Bürger eingreifen, 
  sind stets auch mit Mitteln zur Erzwingung versehen. Bloße fachliche Empfehlungen 
  oder politisch-moralische Appelle reichen erfahrungsgemäß nicht aus, 
  die Ziele eines Gesetzes durchzusetzen.
  Als mögliche Sanktionen kann man sich Unterlassungsansprüche, die 
  rechtliche Unbeachtlichkeit abgegebener Erklärungen, Bußgelder und 
  der Entzug oder die Kürzung öffentlicher Fördergelder vorstellen. 
  Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz sollen nicht kriminalisiert werden. Das 
  Gesetz soll keine Strafen, sondern Bußgelder für das Begehen von 
  Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) vorsehen. 
  In der jetzigen Phase der Diskussion ist es nicht erforderlich, bereits beschlussreife 
  Gesetzesformulierungen vorzulegen. ...
Zu § 
  13:
  In der öffentlichen Diskussion wird verschiedentlich eine Sprachakademie 
  für die Pflege und Entwicklung der deutschen Sprache gefordert. Obwohl 
  die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung nicht ausdrücklich 
  eine „Akademie-Lösung“ fordert, hat sie konkrete sprachpolitische 
  Aufgabenstellungen formuliert, die wir sämtlich, teilweise wörtlich 
  in den Punkten a) bis f) aufgenommen haben. Auch der Akademie-Gedanke knüpft 
  an die wirkungsvolle Sprachpolitik unseres Nachbarlandes Frankreich an. 
  ...
  Eine deutsche Sprachakademie hätte voraussichtlich Schwierigkeiten, sich 
  gegenüber den mehr verwertungsorientierten Positionen in Wirtschaft und 
  Wissenschaft zu behaupten. Denn für Empfehlungen einer Sprachakademie ist 
  in einer wirtschaftlichen Kosten- und Nutzenrechnung bei engem Verständnis 
  keinen Platz. Dass auch die Wirtschaft durch die Aufgabe ihrer Heimatsprache 
  langfristig Nachteile erleiden würde, passt noch in keine Rechnung. Erst 
  wenn Lufthansa und Volkswagen ihre deutschen Namen zugunsten englischer aufgäben, 
  wären die Nachteile jedenfalls für diese Unternehmen sofort sichtbar. 
  Vielleicht vermeidet das Memorandum der Deutschen Akademie für Sprache 
  und Dichtung deshalb das bedeutungsschwere Wort „Akademie“ und spricht 
  lieber von einer „öffentlich geförderten Arbeitsstelle für 
  Sprachenfragen“.
  Eine solche Stelle, ob sie nun „Akademie“ oder anders heißt, 
  hätte die Funktion, der deutschen Sprache in unserer Gesellschaft größere 
  öffentliche Wertschätzung zu erstreiten. Dies erfordert ein Konzept 
  einer dauernden dynamischen Einmischung, wo nicht nur still registriert wird, 
  was sich mit der Gegenwartssprache abspielt. Die Akademie muss sich im Laufe 
  der Zeit ein Ansehen erwerben, das in allen Bereichen unserer Gesellschaft nicht 
  mehr zu übergehen ist. 
  Die Gründung einer solchen Institution wäre ein Meilenstein in der 
  deutschen Sprachgeschichte. Die aktive Arbeit an der Fachterminologie von Bahn 
  und Post im Deutschen Reich zu Ende des 19. Jahrhunderts kann historisch als 
  Muster angesehen werden.... 
  Terminologiearbeit müssen für Allgemein- und Fachsprachen geleistet 
  werden. Fachkommissionen aus Wissenschaftlern und Praktikern, die bei der Akademie 
  angesiedelt werden, sollten systematisch Terminologievorschläge für 
  die wichtigsten Wörter der einzelnen Fachsprachen entwickeln und veröffentlichen. 
  Die Akademie hat die Terminologiearbeit der einzelnen Fachkommissionen inhaltlich 
  zu koordinieren. Für die Anerkennung neuer Wörtervorschläge haben 
  sich in der französischen Terminologiearbeit folgende Maßstäbe 
  als geeignet erwiesen :
  a) Notwendigkeit: Ist die Schaffung eines neuen Begriffs erforderlich, um den 
  dahinter stehenden Inhalt auszudrücken?
  b) Treffsicherheit und Klarheit: Wird der Begriff unmittelbar mit den Tatsachen 
  oder dem Inhalt, den er ausdrücken soll, in Verbindung gebracht?
  c) Überzeugende sprachliche Konstruktion: Respektiert der neue Begriff 
  das System der Wort- und Satzbildung in der deutschen Sprache?
  Als Veröffentlichungsorgan für die Wörterlisten ist eine mit 
  hohem öffentlichem Ansehen ausgestattete Quelle wichtig. Auch wenn es sich 
  bei den Wörterlisten nur um Empfehlungen handeln, ist das Gesetz- und Verordnungsblatt 
  des Sitzlandes, der Bundesanzeiger oder das Bundesgesetzblatt Teil I vorzusehen. 
  Zusätzlich sollten die Wörtervorschläge aber noch in einer Zeitschrift 
  mit hoher Publikumsverbreitung erscheinen... 
  Bei den Bereichen Sprachberatung, Sprachaufklärung oder Textarbeit geht 
  es darum, dass in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft wie Verwaltung, 
  Politik, Massenmedien, Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Kunst usw. eine „öffentlich 
  durchsichtige Sprache“ verwendet wird. Dies umfasst sprachpflegerische 
  Anstrengungen (Grammatik, Satzbau, Stil, Rechtschreibung, Aussprache) ebenso 
  wie die aktive Kritik der fortschreitenden Angloamerikanisierung unserer Sprache. 
  Der von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung hier eingeführte 
  kluge Begriff „Sprachaufklärung“ vermeidet jeden Anschein, 
  durch die Hintertür solle doch öffentlich Sprachmacht ausgeübt 
  werden. ... Die Sprachakademie darf keine rein wissenschaftliche Einrichtung 
  im bisher praktizierten Sinne werden, sondern muss einen aktiv treuhänderischen 
  Auftrag für unsere deutsche Sprache erfüllen. 
  Die Organisation einer deutschen Sprachakademie bietet rechtlich keine besonderen 
  Probleme, wenn nur der politische Wille vorhanden ist, eine solche Einrichtung 
  zu schaffen. Es kommen dafür mehrere Möglichkeiten in Frage: ...
  Es wird sehr großer Anstrengungen bedürfen, die Vorschläge des 
  Vereins Deutsche Sprache und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung 
  zur Gründung einer Sprachakademie oder einer „öffentlich geförderten 
  Arbeitsstelle für Sprachenfragen“ in Deutschland zum geistigen Allgemeingut 
  zu machen und in naher Zukunft eine derartige Einrichtung zu schaffen. Deutschland 
  sollte sich dieser Mühe unterziehen, damit die deutsche Sprache ihren Platz 
  als erstrangige Kultursprache behauptet
  ...