Leseproben

Fritz Vilmar
Sprachimperialismus: Analyse; Widerstand

Überblick
Die Naivität der gegenwärtigen deutschen Diskussion über die Amerikanisierung der deutschen Sprache, besteht in der Annahme, Sprache stehe außerhalb der gesellschaftlichen Herrschaftsstrukturen... In Wahrheit ist Sprache in höchstem Maße ein Instrument gesellschaftlicher Organisation. Das gilt in sehr verschiedener Hinsicht:
- Sprache ist geschichtlich entwickelt worden als ein Instrument ökonomischer und administrativer Integration.
- ( Zugleich wurde sie zu einem Instrument der Machtausübung über andere Volksgruppen (Ethnien) und Völker, also der gewaltsamen Integration von Ethnien zur nationalen "Volksgemeinschaft". Europäische Beispiele sind das Verbot des Bretonischen, Provençalischen, Elsässischen in Frankreich - aber auch: des Deutschen in Südtirol etc.
* So wird aufgezwungene Sprache, die autochtones Sprechen unterdrückt, zur Fessel: ein Mittel imperialer Einbindung anderer Völker in mein Imperium. Ein klassischer Fall ist die Sprachdominanz der Kolonisatoren in Kolonien.
- Ferner wird Sprache in Klassengesellschaften zum Instrument der Rang-Sicherung, das heißt der Überhebung und Überlegenheit über das "Volk": Sprache als Privileg...
- Erst auf der Entwicklungsstufe einer zumindest im "Reich des Geistes" demokratisierten Zivilgesellschaft wird Sprache dann zum Medium der - im Sinne von Kulturnation - bürgerlichen Selbst-Werdung....
- Im folgenden werde ich, nach dem geschichtlichen Rückblick,
- eine Analyse des gegenwärtigen amerikanischen Sprachimperialismus vorlegen,
- seiner Auswirkungen auf die "Sprachregelung" in der EU und
- seiner tiefgreifenden Wirkungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft der Bundesrepublik. Diese Auswirkungen werden verstärkt

- durch die deutsche Tendenz zur Selbstunterwerfung und des regierungsoffiziellen "Desengagements". Diesen Tendenzen werden
die Aktivitäten des VDS und ein sprachpolitisches Fazit gegenübergestellt.

"Sprachimperialismus":
Politiken der weltweiten Verbreitung des Englischen
- Der britische Soziolinguist Robert Phillipson hat sich in den letzten Jahren das Verdienst erworben, die Gesamtheit der (vor allem) englischen Politiken, die zu einer weitgehenden sprachlich-kulturellen Weltherrschaft des Englischen geführt haben, zu recherchieren und zusammenhängend darzustellen. Phillipson gibt in seinem Buch folgende Definition des "English linguistic imperialism": Er bedeutet, "daß die Vorherrschaft des Englischen erreicht und aufrechterhalten wird durch die Errichtung und ständige Wiederherstellung struktureller und kultureller Ungleichheiten zwischen dem Englischen und anderen Sprachen" - wobei mit der strukturellen Ungleichheit die materielle (insbesondere finanzielle) gemeint ist, mit der kulturellen die ideologische, pädagogische, verhaltensmäßige Dominanz des Angloamerikanischen.
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..Selbstverständlich müssen diese sehr bedeutsamen Untersuchungen und ihre kategoriale Einordnung als Formen eines Imperialismus ergänzt werden durch die oben skizzierte Dokumentation des - seit dem II. Weltkrieg insbesondere us-amerikanischen - ökonomischen Imperialismus, der vor allem durch die Marktmacht amerikanischer Produkte (besonders auch der Kulturindustrie und Wissenschaft), aber, wie gezeigt, auch der weltweit anglisierten "Unternehmenskultur" die weitreichende Übernahme des Englischen oder Denglischen zur Folge hatte. Das steht bei Phillipson nicht im Mittelpunkt, ist ihm aber wohl bewußt: "Die englische Sprache war eine unvermeidliche Begleiterin der amerikanischen wirtschaftlichen, militärischen und politischen Hegemonie, verschanzt hinter internationalen Organisationen wie den Vereinten Natiionen und der Weltbank"
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Offizielle Verharmlosung und "Desengagement"

Die Haltung der rot-grünen Regierung
Im Gegensatz zu Frankreich (neuerdings auch Polen) ist in Deutschland zum Schutz der Sprache trotz der geschilderten Amerikanisierungsgefahren politisch so gut wie nichts unternommen worden. Dies hat in einer wahrhaft skandalösen Weise die rot-grüne Regierung dokumentiert durch die Art und Weise, wie sie auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 14/0 v. 1.3.01) reagiert hat, in der Umrisse einer aktiven Sprachpolitik in Gestalt von 75 präzisen Anfragen skizziert worden sind. (Freilich muß sich die CDU fragen lassen, warum sie selbst in den 16 Jahren ihrer Regierungsverantwortung keine der in diesen Fragen angesprochenen Aufgaben inangriff genommen hat, sondern im Gegenteil, beispielsweise, mit dem unverantwortlichen Abbau der Goethe-Institute bereits kräftig begonnen hat.) Ich beschränke mich im folgenden auf das Kernproblem der zunehmenden Anglisierung, das in dem Fragenkatalog kritisch aufgegriffen wird.
Insbesondere ihre Reaktion auf Frage nach der Anglisierung der deutschen Sprache bewegt sich bruchlos auf der Verharmlosungslinie der offiziösen Sprachvereine: In ihrer Beantwortung der entsprechenden Frage weist sie jede Initiative - ja sogar die Anerkennung einer Gefahr - weit von sich. Denen, die davor warnen, "ein zu starker Gebrauch von Anglizismen könne dazu führen, daß sich bestimmte Bevölkerungsschichten ... aus der öffentlichen Kommunikation ausgeschlossen fühlten" und deformiere die deutsche Sprache, antwortet die Regierung: "Es gilt zu bedenken, daß das Deutsche nie eine ,,reine Sprache war... Unsere Sprache hat sich - wie jede andere lebende Sprache - stets gewandelt. Sie muß wandlungsfähig sein, um die sich stetig wandelnde Wirklichkeit angemessen ausdrücken zu können."
Die Regierung übernimmt das bequeme, längst widerlegte Klischee von der naturwüchsigen "Lebendigkeit" des Sprachwandels - kein Schatten einer Erkenntnis, daß der aktuelle deutsche Sprachwandel Ergebnis einer massiven US-amerikanischen Dominanz auf den Gebieten der allgemeinen Konzernpolitik und speziell der Medien-, Computer- und Unterhaltungsindustrie ist... Fazit: Nichtstun: "Die Bundesregierung hält daher ... eine Schutzvorschrift für die deutsche Sprache vergleichbar den Gesetzen in Frankreich und Polen nicht für erforderlich. Eine lebendige Sprache unterliegt einem ständigen Wandel, der nicht durch staatliche Maßnahmen beeinflußt werden sollte".
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Aktivitäten des VDS
Während die meist hochdotierten akademischen Sprachvereine nur sehr langsam und unwillig aus ihrem sprachpolitischen Desengagement erwachen und nach wie vor die Situation schönreden (Prof. Hoberg, Präsident der GfdS: Die Zahl derAnglizismen ist "im Vergleich zum gesamten deutschen Wortschatz ... äußerst gering"), hat der "Verein Deutsche Sprache" seit 1997 durch eine beachtliche Reihe von Aktivitäten und Aktionen realisiert. Ich verweise hier auf die wichtigsten nur in Stichworten - in der Dokumentation finden sich dazu detailliertere Informationen. Zu nennen sind insbesondere

- seine Hunderte von Informationsveranstaltungen und Informationsständen

- seine Unterschriftenaktion gegen das Denglisch, durch die Listen mit über 140 000 Unterschriften dem Bundespräsidenten und anderen politischen Sitzenpolitikern überreicht werden

- seine publizistische Aktivität in vielen großen Medien und TV-Gesprächsrunden

- seine große Foto-Ausstellung "Deutsch ist out",

- seine Bemühung, einen konsensfähigen Entwurf für ein Sprachgesetz in die öffentliche Diskussion zu bringen

- seine Preisverleihungen (negativ) an "Sprachpanscher des Jahres" und (positiv) als Mitinitiator des Jakob Grimm Preises, der jährlich in Kassel verliehen wird und dessen erster Preisträger 2001 Rolf Hochhuth war, einer der aktivsten Kämpfer gegen die Amerikanisierung der deutschen Sprache und Kultur

- seine direkten Aktionen - z.B.. mit Überkleber auf besonders scheußlichen Denglisch-Plakaten "Wir sprechen auch deutsch"

- seine Appelle an den Bundespräsidenten und an verantwortliche Manager und Politiker

- seine Initiierung des "Berliner Sprachbündnisses", in dem sich eine Reihe namhafter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ausdrücklich gegen die Anglisierung der deutschen Sprache aussprachen

- seine in Kooperation mit französischen Sprachschützern realisierten Memoranden gegen die globalen und speziell die EU-Tendenzen einer (auch sprachlichen) Alleinherrschaft oder Dominanz des Angloamerikanischen

- seine großen, mehrtägige Seminare an der Freien Universität Berlin und in der Evangelischen Akademie Mülheim/Ruhr, die der Kritik der deutschen Sprachsituation dienten

- die beiden von ihm unterstützten empirischen Untersuchungen (Befragungen) über die Akzeptanz des Denglisch

- seine mehrfache Versendung von "Wahlprüfsteinen", zu denen vor der Bundestagswahl 2002 bereits interessante Antworten eingegangen sind.


Mit diesen Aktivitäten hat der VDS wesentlich dazu beigetragen, Aufmerksamkeit auf die deutsche, europäische und weltweite Sprachmisere zu lenken und das öffentliche Nichtstun als einen gesellschaftlich-politischen und kulturellen Skandal zu kritisieren.


Gernot Meißner
Wortschöpferisches Engagement in der deutschen Sprachgeschichte seit dem Barock
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Die folgende Abhandlung umfaßt etwa 300 Jahre deutscher Sprachgeschichte: von der Gründung der ersten barocken Sprachgesellschaft 1617 in Weimar bis zum Ende des Deutschen Sprachvereins um 1940. Im Zentrum der Betrachtungen stehen die historischen Höhepunkte der Sprachreinigungsbewegungen, auch Sprachpflege, Sprachkritik oder abwertend Purismus genannt.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung gehörte die Jagd auf Fremdwörter eher zu den Ausnahmeerscheinungen. So wäre es abwegig zu glauben, daß beispielsweise die bedeutendste barocke Sprachgesellschaft, die ›Fruchtbringende‹, aus Antipathie zur französischen Sprache gegründet wurde. ...Diese adligen Gastgeber und ihre umworbenen bürgerlichen Mitglieder aus Poeten- und Grammatikerkreisen einte während und besonders nach dem 30jährigen Krieg die Überzeugung, daß das verwüstete und zerstückelte Land nur mit deutschen Tugenden und einer leistungsfähigen deutschen Sprache wieder zu einem geeinten Reich zusammenfinden könne. Im Anhang 1 finden sich Proben der Wortschöpfungskraft einiger berühmter Vertreter der Sprachgesellschaften.

Wegbereiter des Deutschen als Sprache der Wissenschaft waren LEIBNIZ, THOMASIUS und WOLFF. Ihr Kampf gegen das Latein an deutschen Universitäten (ab 1683 bzw. 1687) war eine der Voraussetzungen für das Entstehen der deutschen Kultursprache.
Noch zur Zeit der Spätaufklärung wurde um die Ausformung der deutschen Sprache gerungen; über welche Wortbildungsfähigkeiten sie verfügt, dokumentierte J. H. CAMPE mit über 3.000 eigenen Wortprägungen. Wir Heutigen ahnen kaum, daß viele der uns altvertrauten Wörter Geistesprodukte dieses leidenschaftlichen Wortschöpfers sind.

Das umfassendste Eindeutschungsprogramm setzten nach 1871 staatliche Dienststellen ins Werk. Allein im rasch wachsenden Post- und Bahnwesen wurden von den Behörden etwa 2.000 fremdsprachliche Ausdrücke durch deutsche Wörter ersetzt oder gleich deutschsprachig geprägt. Darüber hinaus erarbeiteten zahlreiche Kommissionen im Justiz-, Militär- und vor allem im Schulwesen mehr als 1.000 weitere Eindeutschungen. Die sprachlichen Neuerungen wurden keineswegs nur mit Begeisterung aufgenommen; noch 15 Jahre nach der 1874/75er Postsprachreform protestierten Intellektuelle gegen die staatliche Bevormundung. Die Mehrheit jedoch übernahm bereitwillig die durchweg verständlichen Eindeutschungen, sodaß die früheren Wörter und Wendungen bald außer Gebrauch kamen.

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Zusammenfassung
Im 16. und vor allem im 17. Jh. wurden in vielen Ländern Europas Sprachgesellschaften und Sprachakademien gegründet, die sich der Pflege der Landessprache widmeten oder auch die Landessprache zu einer Wissenschaftssprache weiterentwickelten.
Auf Anregung vor allem der ›Fruchtbringenden Gesellschaft‹ entstanden zahlreiche Übersetzungen aus dem Französischen und Italienischen, wodurch die deutsche Sprache neben dem Zuwachs an neuen Wörtern auch an Präzision und Ausdrucksfähigkeit gewann. Es ist ein Verdienst der Sprachgesellschaften, daß sich Anfänge einer hochsprachlichen Norm herauszubilden begannen, und daß erstmals Widerstand gegen die Vorherrschaft von Französisch und Latein geleistet wurde. Trotz mancher Übertreibungen und Mißgriffe haben die barocken Sprachgesellschaften zur Reinigung und Bereicherung des deutschen Wortschatzes beigetragen.3
Der Übergang vom Gelehrtenlatein zum Deutsch als Wissenschaftssprache ist eng mit den Namen LEIBNIZ, THOMASIUS und WOLFF verbunden. Während LEIBNIZ mit mehreren Abhandlungen die Diskussion und das Augenmerk seiner Zeitgenossen auf den Zustand des Deutschen inmitten einer französisch, latein und griechisch sprechenden Adels- und Gelehrtenwelt lenkte, inszenierte Thomasius 1687 in einer spektakulären Aktion den Wechsel vom Latein zum Deutsch als Universitätssprache. Die Bedeutung des Aufklärers WOLFF für die deutsche Sprache liegt in der Schaffung eines allen Wissenschaften gemeinsamen Begriffsapparates. Damit befreite er die deutsche Wissenschaftssprache aus der Abhängigkeit von traditionellen lateinischen Begriffen.
Ende des 18. Jhs. begann der Spätaufklärer J. H. CAMPE mit der Arbeit an seinen Verdeutschungswörterbüchern, zu einer Zeit, in der die Vorherrschaft von Französisch und Latein in Literatur und Wissenschaften weithin überwunden und eine existentielle Gefährdung des Deutschen inzwischen gebannt war....
Mit etwa 3.000 Eindeutschungen fand in der Bismarckzeit einer der größten Eingriffe in den Wortschatz unserer Sprache statt. Die ab 1874 praktizierte Reinigung der Amtssprachen durch die Reichsregierung mußte zwangsläufig den allgemeinen Sprachgebrauch beeinflussen, denn das für den Umgang mit den verschiedenen Behörden erforderliche Vokabular gehörte zum alltäglichen Wortschatz.
Der Erfolg der Sprachreinigung nach 1871 beruhte letzten Endes auf der breiten Zustimmung in der Bevölkerung, die ebenso wie die Reichsregierung von der Notwendigkeit des Vorhabens überzeugt war, trotz mancher Polemiken, die im Vorfeld des Unternehmens von verschiedenen Seiten vorgebracht wurden. Die schnelle Durchführung ergab sich aus der Zusammenarbeit der Regierung mit vielen leitenden Beamten im Bahn-, Post-, Bau-, Schul-, Rechts- und Militärwesen. Die operative Umsetzung schließlich lag praktisch in Händen des engagierten und leistungsfähigen Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, der das Geschehen vorantrieb.
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Gelungene Eindeutschungen und Wortprägungen
Eine Auswahl aus 3500 Vorschlägen
des J.H.Campe (1746-1818)
Adresse (Empfehlungsschreiben
Affektation (Anstellerei
Akademie, Universität (Hochschule
antik (altertümlich
approvisionieren (bevorraten
Arkanum (Geheimmittel
Attribut (Beigabe
Barrikade (Straßensperrung
belletristisch (schöngeistig
Bill (Gesetzentwurf
Botanik (Pflanzenkunde
Brigg (Einmaster
calquiren (durchzeichnen+
Crème (Rahmspeise
Delikatesse (Feingefühl, Zartgefühl
delikat (feinfühlig
desabusiren (enttäuschen
Despotismus (Gewaltherrschaft
Detailhandel (Kleinhandel
Diakon (Hilfsprediger
Diplom (Ernennungsurkunde
Dormeuse (Schlafwagen
Entréebillet (Einlaßkarte

Insekt (Kerbtier
insolvent (zahlungsunfähig
invalid (dienstunfähig
Inventar (Sachverzeichnis
kausal (ursächlich+
Kompilation (Sammelwerk
Komplott (Geheimbund
Konstitution (Körperbau
konträr (gegenteilig
konventionell (herkömmlich
Kursus (Lehrgang
Lokalität (Örtlichkeit
lyrisches Gedicht (Sinngedicht+
Markise (Sonnendach
materiell (stofflich+
mineralische Quelle (Heilquelle+
Motto (Sinnspruch+
Mundum (Reinschrift
Ochlokratie (Pöbelherrschaft
Original (Urschrift+
Ostrazismus (Scherbengericht
Parterre (Erdgeschoß
Photometer (Lichtmesser


Bürger gegen Denglisch
Ergebnisse empirischer Untersuchungen und Umfragen
Umfrageergebnisse
.....
Hier die vom VDS (Gerd Schrammen) im Juni 2002 dokumentierten Umfrageergebnisse, der Voten gegen "Denglisch":
* (Bundesweite Repräsentativerhebung von Stickel/Volz (amades 2, September 1999) Winter 1997/98, 2025 Befragte: 58 % GEGEN
* Focus: Nr.14, 3. 4. 1999: 57 % GEGEN (1037 Befragte, 70 % in Ostdeutschland)
* L. Gawlitta: Oktober 2000: 61 % GEGEN(Umfrage zur Akzeptanz englischer Werbesprüche, 240 Befragte
* Lübecker Nachrichten: 4./5. 3. 01: 76 % GEGEN (und für Sprachgesetz), Leserumfrage)
* Rheinzeitung, Koblenz: 6./7. 3. 01: 70 % GEGEN (23 von 33 veröffentlichten Leserbriefen)
* Werthebach: 17. 3. 01: 76 % GEGEN (und für Sprachgesetz, Internetumfrage)
* Kölner Express: 3. 8. 01: 87 % GEGEN (Telephonumfrage)
* Haße / Fischer: Herbst 2001: 82 % GEGEN (Umfrage zu Englisch in der Medizin, 500 Befragte, Mittelwert
* ZDF: 7. 1. 02: 66 % GEGEN (Telephonumfrage, 14.625 Anrufer für "Zent")
* Mannheimer Morgen: 22. und 26. 3. 02: 77 % GEGEN (20 von 26 veröffentl. Leserbriefen)
* Neues Volksblatt, Linz: 19. 4. 02: 70 % GEGEN (500 Befragte, Mittelwerte)
* Bund der Steuerzahler: 17. 5. 02: 77 % GEGEN (Internetumfrage zum Sprachgebrauch in europäischen Institutionen, Verrechnung mehrerer Werte: 43,39 % für Sprachenvielfalt, 3,71 % für 3 Sprachen)
* Der Standard, Wien: 23. 5. 02: 66 % GEGEN (Internetumfrage, Mittelwerte)
* Vote online: 4. 6. 02: 77 % GEGEN ( für Sprachgesetz, Internetumfrage, 559 Klicks)
Zusammenfassend kann man sagen, daß sich die Mehrheit der Gegner der Anglisierung unserer Sprache seit 1999 eher noch vergrößert hat (ausgehend von der repräsentativen Fokus-Umfrage im Frühjahr 1999) und, von wenigen Abweichungen nach unten und oben abgesehen, erstaunlich stabil bei drei Vierteln der Bevölkerung liegt, die vielfach zugleich für ein Sprachgesetz votieren.


Fritz Vilmar
Verschwindet das Deutsche als Wissenschaftssprache?
Bestandsaufnahme und konstruktive Vorschläge

Der wichtigste deutsche Erforscher des Deutschen als Wissenschaftssprache, Ulrich Ammon, hat bei den Wissenschaftsrichtungen wesentliche Gradunterschiede im Anglisierungsprozeß ausgemacht, die er wie folgt zusammenfaßt:
* stark anglophon orientierte: Naturwissenschaften
* gemäßigt anglophone. Sozialwissenschaften,- und
* eher nationalsprachlich geprägte: Geisteswissenschaften.
Aufgrund der sogenannten Zitatenanalyse, d.h. der Auszählung der Menge von Zitaten deutscher oder anderer Werke in den Fachzeitschriften wurde die relative Bedeutungs-Entwicklung eines bestimmten (sprachlichen) Wissenschaftsgebiets ermittelt:
Deutsche Zitatenanteile in internationelen Fachzeitschriften 1920-1995 (Ammon 1998)

Die deutschen Zitatenanteile sind
in chemischen Fachzeitschriften von 50,5 auf 10,7 % gesunken,
die englischen von 14,3 auf 57,6 % gestiegen
in ökonomischen Fachzeitschriften von 10 auf 3 (!) % gesunken,
die englischen von 13 auf 58 % gestiegen
in historischen Fachzeitschriften von 21 auf 13 % gesunken,
die englischen von 12 auf 24 % gestiegen

Zusätzliche Untersuchungen für die Jahre 80 - 96 zeigten, daß die Abwärts- bzw. Aufwärtstrends sich fortsetzen.
Noch dramatischer sind Ammons Auszählungen der verwendeten Publikationen: Es sind über 90,7 % (1996) englische im naturwissenschaftlichen Bereich, 82,5 % (1995) im sozial- und geisteswissensachaftlichen Bereich, während die anderen Sprachen mit 1-2 % bzw. 2 - 6 % vertreten sind (137-204)!...
...
Statt Defätismus: Konkrete Sprachpolitik im Wissenschaftsbereich
Die Gründe für die weitgehende Kapitulation der (Natur-)Wissenschaftler und Universitätsverwaltungen sind aus den zitierten und genannten Berichten (Durand!) ersichtlich: Man will mitkommen im internationalen wissenschaftlichen Konkurrenzkampf. ...
Immerhin wurde vor einiger Zeit ...ein erstes Hochschulgremium des Widerstandes gegründet: "Unzufriedenheit mit der Wahrnehmung ihrer Interessen durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Fachbereiche an den deutschen Universitäten dazu gebracht, in Jena den "Allgemeinen Fakultätentag", eine Dachorganisation der deutschsprachigen Fakultäten, zu gründen. Präsident Reinhold R. Grimm (Jena) kritisierte die Tendenz, den Sachverstand der Fakultäten "systematisch auszugrenzen". Vizepräsident Peter M. Huber (Jena) erklärte, dass sich die Fakultäten energisch gegen die nach seiner Ansicht pauschale Amerikanisierung des deutschen Bildungswesen wehren wollten.
Daneben träten die Fakultäten gegen eine Abschaffung der Habilitation ein. Grimm hatte die Pläne von Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn in diesem Bereich als "realitätsfern" kritisiert". (Frankf. Rundschau v.18.6.2001)
Schon fast sensationell war das "Aufstand" der bislang eher zurückhaltenden "Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung" mit ihrem Appell zum sprachpolitischen Handeln: in ihrem Memorandum "zur Debatte über den zunehmenden Einfluß des Englischen auf die deutsche Sprache" vom 17. 1. 2002 (vgl. Dok. 6, S. 185ff.; Hervorhebungen von mir; FV). Statt der in linguistischen Fachkreisen seit Jahren üblichen Schönfärberei wird zum ersten Mal der Unmut großer Teile der Bevölkerung angesichts des grassierenden Denglisch ernst genommen: Die Akademie begrüßt es, dass "der zunehmende Anteil des Englischen an unserer öffentlichen Sprache ... weite Teile der Sprachgemeinschaft mit Sorge (erfüllt)".
Und dann gelangen die Akademiepräsidenten zu dem - offenbar auch für sie selbst - erschreckenden Kern ihrer sehr unüblichen Denkschrift: "Die Tendenz ist eindeutig: Englisch ist die lingua franca, das internationale Verständigungsmittel der Mathematik und Naturwissenschaften, der Medizin, Psychologie, der Wirtschaftswissenschaften und weiter Teile der Kulturwissenschaften. Wer deutsch schreibt, hat als Wissenschaftler wenig Chancen, international wahrgenommen zu werden."
"Mittlerweile sind Defizite erkennbar, die sich demnächst als gravierend herausstellen werden...Was heute als internationale Wissenschaftssprache vorherrscht, ist nach Grammatik und Wortschatz eine schmale Funktionssprache, genannt "Englisch II" oder "Basic Simple English." Dieser Code bietet beachtliche Vorteile für die rasche Verständigung, aber vor anspruchsvolleren Aufgaben wissenschaftlicher Beschreibung und Theoriebildung erscheint er als arm. Wer z.B. im naturwissenschaftlichen Wettstreit mithalten will, braucht vermutlich ebenso ein flächendeckendes breites Englisch wie eine naturwissenschaftlich ausgearbeitete Muttersprache."
Schließlich wird die Akademie ungewöhnlich massiv, wird zur Kassandra: "Unsere öffentliche Sprache bleibt zurück, wenn die Vielfalt dieser Gebiete nicht in ihr ausgearbeitet ... wird. Sie erhält einen den Dialekten vergleichbaren Status.... Es entwickelt sich eine Zweiklassengesellschaft (!), es droht eine Ausdünnung des demokratischen Diskurses".
Aber die Akademie analysiert und warnt nicht nur. Sie wird politisch: Dieser erschreckende Prozeß muß endlich auch sprachpolitisch ernst genommen werden: "Der Übergang unserer Wissenschaften vom Deutschen zum Englischen war ein einschneidender, aber fast lautloser Vorgang, der seit langem einer öffentlichen Reflexion bedarf und zu sprachpolitischem Handeln herausfordert". Um gegenzusteuern, muß die Regierung, statt weiter tatenlos dem Verfall der deutschen Sprache - vor allem im Wissenschaftsbereich - zuzusehen, sprachpolitisch handeln: "Innerhalb unserer Gesellschaft sind einschneidende Zukunftsentscheidungen der Regierung und des gesetzgebenden Parlaments auf Gebieten zu fällen, deren jüngste Entwicklungen nur noch auf Englisch zugänglich sind". Und statt des defätistischen Dekrets von Nida-Rümelin ("Deutsch als Wissenschaftssprache ist tot") formuliert die Akademie eine konstruktive, mutige Grundforderung: Wir brauchen dringend einen ... Ausbau der deutschen Wissenschaftssprache. Aber sie umreißt auch ein ganzes sprachpolitisches Programm:
"Der Gebrauch des Deutschen in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur bedarf öffentlicher Aufmerksamkeit und Reflexion. Die Einführung des Englischen als alleiniger Sprache
- selbst in beschränkten Bereichen der europäischen Politik und des europäischen Rechts, >als alleiniger Kongresssprache,
- als alleiniger Sprache in neuen Studiengängen an deutschen Hochschulen,
- als alleiniger Sprache der internationalen Wirtschaftskommunikation usw.
- sollten öffentlich diskutiert und im Einzelfall rational begründet werden.
Gegenüber der Universalsprache Englisch muss es unser Interesse sein, das Deutsche so weit wie möglich zu behaupten und zu entwickeln. Parallel zu entsprechenden Bemühungen in Frankreich und Polen, Italien und Schweden ist größter Wert auf die Bewahrung der Mehrsprachigkeit zu legen. In Schulen und Hochschulen, Wirtschaft und Medien bedarf es dazu eigener sprachplanerischer Überlegungen.
Die Akademie schlägt weiter die Einrichtung einer öffentlich geförderten Arbeitsstelle für Sprachenfragen vor, die mit Sprachwissenschaftlern, Übersetzern und Schriftstellern besetzt ist. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Terminologiearbeit in Kooperation mit den großen Wörterbuchverlagen
- Textarbeit mit dem Ziel, dass für die Öffentlichkeit wichtige Texte in einer öffentlich durchsichtigen Sprache verfasst sind
- Sprachberatung und ihre Dokumentation im öffentlichen, fachsprachlichen und privaten Bereich
- Sprachaufklärung mit dem Ziel, bei gegebenem Anlass über öffentlich bedeutsame Sprachdiskurse, Sprachentwicklungen und Erkenntnisse der Sprachwissenschaft zu unterrichten und das Interesse der Öffentlichkeit für die Sprache zu nähren und wach zu halten".
Die Ansätze konkreter sprachpolitischer Forderungen in diesem Memorandum sind sehr zu begrüßen. Gleichzeitig ist die Zurückhaltung der Akademie spürbar. Angesichts der Größe der hier angesprochenen Aufgaben drängt sich die Frage auf, warum es nicht die Akademie selbst sein sollte, der man die hier allzu bescheiden so genannten Aufgaben einer "Arbeitsstelle" müßte. (Vgl. dazu K. Gawlittas Vorschläge im Rahmen einer Sprachgesetzgebung.) In jedem Fall seien abschließend noch etwas konkreter und weniger zurückhaltend sprachpolitische Aufgaben der KMK, der Länder, der öffentlichen nstitutionen (wie v.a. der Deutschen Akademie...) und des Bundes benannt.......

Wolfgang. Haße
Ärzteschaft gegen Anglisierung ihrer Fachsprache
Ergebnisse einer Fragebogenaktion

Die Akzeptanz oder Ablehnung der Verdrängung unserer Mutter-/Landessprache in der Medizin sollte mittels Befragung der betroffenen Mediziner eruiert werden. Hierzu wurde eine wohl erstmalige, anonymisierte Umfrage in der Ärzteschaft durchgeführt.(4,5) Bundesweit wurden Kolleginnen und Kollegen in 85 Kliniken sowie 39 Nichtkliniker befragt.
Zusammenfassung
Die ungewöhnlich hohe Antwortquote bei der hier mitgeteilten Fragebogenaktion von 66,8%, - gewöhnlich liegt diese zwischen 25% bis 35% - ist ein deutlicher Hinweis auf die große Aufmerksamkeit, die die Ärzteschaft den hier angesprochenen Sprachproblemen widmet. Sie zeigt auch, wie ablehnend die Mediziner der zwanghaft wirkenden Anglomanie in der Medizin gegenüberstehen.

Englisch als Lingua franca hat unwidersprochen seinen Platz in der internationalen Spitzenwissenschaft und Spitzenforschung, wobei diese beiden Begriffe noch einer genauen Definition bedürften.
Das rigorose Einbringen des Englischen in Wort und Schrift in die allgemeine Wissenschaftssprache in Klinik und Praxis bewirkt nicht nur eine Diskriminierung großer Teile der Ärzteschaft, sondern beinhaltet auch die Gefahr einer Spaltung der gemeinsamen Fachsprache. Wenn eine Mehrheit der Ärzteschaft Vorträge sprachlich und damit auch inhaltlich nicht mehr mühelos versteht, ist die Effektivität für die Aus- und Weiterbildung in Frage gestellt.
Der Umkehrschluß, dann müßten eben alle Mediziner die Fremdsprache Englisch perfekt erlernen, erscheint realitätsfremd.

Das Bestreben einiger marktbeherrschender Verlage und einiger Herausgeber medizinischer Fachzeitschriften, der Ärzteschaft Englisch als Lingua franca aufzuzwingen, ist nicht akzeptabel.

Unterstützt werden diese Tendenzen leider seit vielen Jahren durch eine von Desinteresse und Resignation geprägte Sprachpolitik in Bund und Ländern. Jüngstes Beispiel ist die Sprachdebatte im fast leeren Plenarsaal des Bundestages am 24. Januar 2002.

EHLICH, Direktor des „Instituts für Deutsch als Fremdsprache“ der Universität München, schrieb in einem Abstrakt zu „Deutsch als Wissenschaftssprache für das 21. Jahrhundert“ Zitat:
“Die nationalsprachliche Verfaßheit von Wissenschaft ermöglicht Durchlässigkeit und allgemeine Zugänglichkeit des gesellschaftlichen Wissens für tendenziell alle Mitglieder der jeweiligen Sprachgemeinschaft - was für demokratische Entscheidungen und Wissenschaftsfolgen unabdingbar ist“.(3)

Die Auswertung der beantworteten Fragebogen signalisiert die von überzeugenden Mehrheiten der befragten Ärzteschaft erhobene Forderung an die Universitäten, die Vorstände in den Fachgesellschaften, in den Standesorganisationen und in den Ärztekammern, der Verdrängung und Entwertung der Mutter-/ Landessprache in der Medizin Einhalt zu gebieten.

Bedrohte französische Wissenschaft(ssprache)
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Zusammenfassung einer französischen Untersuchung
· Es vollzieht sich eine absurde Projektauswahl durch wissenschaftliche Kommissionen, da die Auswahl oft nicht nach Inhalt, sondern nach Darstellung geschieht, die jeweils in der Muttersprache am besten gelingt.
· Eine bevorzugte Wissenschaftssprache bewirkt, dass Forschungsergebnisse in anderen Sprachen vernachlässigt oder nicht zur Kenntnis genommen werden. So wurde der Zusammenhang von Magengeschwüren und Helicobacter pylori schon vor 25 Jahren von einem kubanischen Arzt in Spanisch und Russisch veröffentlicht. Der Einfluß von Penicillin auf Bakterien beschrieb 1897 Duchesne weit vor Fleming, und noch vor Edison konstruierte der Franzose Scott den Phonographen (1857). Aber die Geschichtsschreibung von morgen orientiert sich nur noch an den in Englisch geschriebenen und erhaltenen Texten.
· Am Beginn des 21. Jahrhunderts werden auf fast allen Gebieten nur noch angelsächsische Quellen angegeben. Dadurch fallen hunderte Beiträge nicht anglophoner Wissenschaftler unter den Tisch oder werden verdrängt (Darwin verdrängt Lamarck, Thomas Joung verdrängt Champollion).
Das alles geschieht mit sorgloser Billigung der francophonen Forscher.
· 3 Länder (Vereinigte Staaten, England, Niederlande) besitzen 71,1% der wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die eigentlichen Beiträge kommen aber aus Japan, Frankreich und Deutschland, deren Anteile nur 14,9% betragen.
Da die Veröffentlichungen auf Kosten der Autoren erfolgen, verdienen diejenigen am meisten, die den Löwenanteil haben, während die Autoren noch die Kosten der Übersetzung ihrer eigenen Texte übernehmen müssen. Die Tendenz ist steigend, da heute junge Forscher aus Karrieregesichtspunkten gedrängt werden, etwas in Englisch zu publizieren, da sie dann und nur dann in der Datenbank zitiert werden - was wiederum von den Auswahlkommissionen als Kriterium ihres Ranges angesehen wird. Je öfter zitiert, je besser der Forscher.
So diktieren die angelsächsischen Wissenschaftler – mit Billigung der anderen Industrieländer – wer veröffentlicht wird und wer nicht. Deshalb erhalten amerikanische Firmen Aufträge nur, weil sie amerikanisch sind, und nicht wegen der Überlegenheit ihrer Technologie. Das können Firmen wie Thomson, Airbus, Dassault usw. bestätigen.
· Der Wissenschaftler, der in Englisch veröffentlichen will, schickt seine Ergebnisse ein, die vor der Veröffentlichung von Fachgutachtern beurteilt werden. Ist das Resultat gut, besteht die Versuchung (besonders in den USA), diese Information, die man unaufgefordert „auf dem silbernem Tablett“ erhalten hat, industriell zu vermarkten. Wie will jemand den Diebstahl einer Idee, die noch nirgends veröffentlicht wurde, beweisen? Den Amerikanern aber erspart es jahrelange Forschung.
Bei dem Urheberstreit, der die Entdeckung des Aids-Virus betraf, (zwischen Montagnier und Gallo) wurden zum Glück außer dem Artikel an die amerikanische Revue „Science“ auch Proben geschickt, so dass eine Spur da war, die den kompletten Diebstahl verhinderte. Hätte Montagnier in Frankreich in französischer Sprache veröffentlicht, hätte sich die Frage, wer das Aids-Virus zuerst entdeckte, gar nicht gestellt. In Japan wird übrigens vorgeschrieben, alle Beiträge zuerst in Japan und in japanisch zu veröffentlichen. In Frankreich dagegen besteht sogar die Tendenz, die Arbeiten der eigenen Kollegen, die in französischer Sprache veröffentlichten, zu ignorieren, wobei auch übersehen wird, dass wirklich neue Ideen, die nicht dem gefragten Kontext entsprechen, in angelsächsischen Zeitschriften gar keinen Eingang finden.
· Das hat katastrophale Auswirkungen auf die früheren Kolonien, wie z.B. Schwarz-Afrika, wo Französisch weiterhin gesprochen wurde, weil es ein Fenster zur Welt darstellte, und das in allen Bereichen. Wenn aber nun ein französischer Professor an einer französischen Universität seinen Kurs in Englisch hält, ist die französische Sprache diskreditiert als unfähig für die Erörterung wissenschaftlicher Themen; und wenn die französischen Professoren in englischen Revuen schreiben und nur diese lesen: warum sollen dann Studenten in Madagaskar weiterhin Französisch lernen. Sie werden statt nach Paris nun nach England oder Amerika geschickt.
· Gelehrte aus Schwarz-Afrika oder Quebec stellen verärgert fest, dass die Franzosen selbst für den Niedergang ihrer Sprache verantwortlich sind. Sogar in der Botanik, wo nur Latein für die Namen in Frage kommen, gibt es Bestrebungen, Latein durch Englisch zu ersetzen. Ein Biocode soll eingeführt werden und schon heute kann man voraussehen, was das im Bereich der Patente für aus Pflanzen hergestellte Medikamente für Streitigkeiten geben kann.
Wer heute erfolgreich sein will, muß Aufenthalte an amerikanischen Universitäten nachweisen. Das Ziel ist dabei, die Studenten zu motivieren, für amerikanische Interessen einzutreten. Auch durch Fernstudium sorgt Amerika für das Ausbildungsmonopol. Dieser Studientourismus zieht leider nicht die besten, sondern die mittelmäßigen Studenten an.
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Kurt Gawlitta / Axel Flessner
Sprachfreiheit und Sprachverantwortung
Ein neuer Gesetzentwurf

Auszüge aus: Diskussionsentwurf für ein Sprachgesetz


Gesetz über die deutschen Sprache (SpG) -

§ 1 Grundsatz
Die deutsche Sprache steht als gemeinsame Sprache des deutschen Volkes unter dem besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft. Schutz, Pflege und Entwicklung der deutschen Sprache sind Aufgaben des Bundes und der Länder.

§ 2 Sprachfreiheit
Niemand kann ohne sein Einverständnis verpflichtet werden, im Inland eine andere Sprache als die deutsche zu gebrauchen oder Erklärungen in einer anderen als der deutschen Sprache entgegenzunehmen.

§ 3 Öffentliche und öffentlich geförderte Institutionen
(1) Bund, Länder und Körperschaften der kommunalen Selbstverwaltung sowie die politischen Parteien bedienen sich in Ausübung ihrer öffentlichen Funktionen der deutschen Sprache. ... ...
(2) Im Unterricht der öffentlichen Schulen und der anerkannten Privatschulen ist die deutsche Sprache anzuwenden; das Gleiche gilt bei Prüfungen. Satz 1 gilt nicht für Unterrichtsveranstaltungen, die zum Erlernen oder zur Pflege fremder Sprachen bestimmt ... ...
(3) Lehrveranstaltungen und Abschlussprüfungen an staatlichen oder mit öffentlichen Mitteln geförderten Hochschulen sind in deutscher Sprache abzuhalten, wenn sie zum Pflichtprogramm bei der Vorbereitung anerkannter Studienabschlüsse gehören.... ...
(4) Die Veröffentlichungen von Arbeitsergebnissen deutscher Wissenschaftler an staatlichen oder staatlich geförderten deutschen Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen müssen ausführliche Zusammenfassungen in deutscher Sprache enthalten, wenn sie in einer anderen Sprache abgefasst sind.
... ...

§ 4 Staatliche Beihilfen
Staatliche Beihilfen für Veranstaltungen oder Vorhaben im Inland sind unzulässig, wenn die Veranstaltung oder das Vorhaben ausschließlich in anderen Sprachen als der deutschen durchgeführt werden soll.

§ 5 Tagungen
Jeder Teilnehmer an einer in Deutschland von einem öffentlichen oder öffentlich geförderten Träger veranstalteten Tagung hat das Recht, seine Beiträge in deutscher Sprache vorzutragen. Öffentliche Ankündigungen und das Programm der Veranstaltung müssen, wenn sie in einer anderen Sprache als Deutsch abgefasst sind, wenigstens eine deutsche Übersetzung oder Zusammenfassung enthalten. ... ...

§ 6 Rundfunk und Fernsehen
(1) In allen redaktionellen Sendungen von öffentlichen Rundfunk- oder Fernsehanstalten ist unabhängig von der Art ihrer Ausstrahlung oder ihrer Verbreitung der Gebrauch der deutschen Sprache verbindlich. Ausgenommen sind ... ...
(2) Die Regelung gemäß Absatz 1 gilt nicht für Sendungen, die dazu bestimmt sind, fremde Sprachen zu erlernen, oder für Programme, die sich an fremdsprachliche Minderheiten oder an das Ausland wenden.

§ 7 Aufschriften oder Ankündigungen im öffentlichen Straßenraum
Jede zur Information der Öffentlichkeit bestimmte Aufschrift oder Ankündigung an einem öffentlichen Weg, einem öffentlichen Platz oder an und in öffentlichen Verkehrsmitteln, muss in deutscher Sprache abgefasst sein oder neben anderen Sprachen eine gut leserliche deutsche Fassung enthalten. Satz 1 umfasst auch die in privatem Eigentum stehenden Hausfassaden, Wandflächen, Plakatwände und Geschäftslokale. Zur Förderung des Fremdenverkehrs ... ...

§ 8 Verbraucherschutz
Die Unternehmen sind bei der sprachlichen Präsentation ihrer Produkte und Leistungen frei. Soweit für den Verbraucher von bestimmten Waren und Leistungen besondere Gefahren, insbesondere für die Gesundheit, ausgehen, haben die Kennzeichnung und andere Verbraucherinformationen in deutscher Sprache zu erfolgen. Bei sonstigen Waren und Dienstleistungen sind alle schriftlichen Unterlagen, die den Verbraucher über seine Rechte aufklären, insbesondere Vertragstext, Garantieerklärungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, in deutscher Sprache abzufassen;...

§ 9 Arbeitswelt
Öffentlich zugängliche Stellenanzeigen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. ... ...

§ 10 Rechtsvorbehalte
Rechte und Pflichten aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Gemeinschaft und aus bestehenden Rechtsvorschriften bleiben von diesem Gesetz unberührt.

§ 11 Internationale Beziehungen
Die Bundesregierung setzt sich für die Wertschätzung und Verbreitung der deutschen Sprache in der Welt, vor allem in Europa, ein. Sie fördert die deutschen Sprachinstitute im Ausland. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Anerkennung der deutschen Sprache als Amts- und Arbeitssprache internationaler Organisationen zu erweitern.

§ 12 Verfahren bei Verstößen
(vgl. Begründung)

§ 13 Sprachakademie
(1) Bund und Länder errichten und fördern eine deutsche Sprachakademie mit folgenden Aufgaben:
a) Sprachaufklärung, Sprachberatung und deren Dokumentation mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über bedeutsame Diskussionen zur deutschen Sprache, über Sprachentwicklungen und Erkenntnisse der Sprachwissenschaft zu unterrichten sowie das Interesse für die Sprache zu fördern und wach zu halten;
b) Sprachschöpferische Terminologiearbeit, insbesondere zur Ersetzung und Vermeidung von Anleihen aus der englischen Sprache für Allgemeinsprache und Fachsprachen;
c) Textarbeit im Auftrag von Verbänden oder öffentlichen Organisationen mit dem Ziel, allgemein bedeutsame Texte in einem gut verständlichen Deutsch zu verfassen;
d) Öffentliche sprachkritische Stellungnahmen gegenüber Fehlentwicklungen, insbesondere gegenüber überflüssigen Anleihen aus der englischen Sprache;
e) Schul- und hochschuldidaktische Empfehlungen im Sinne der Buchstaben a), b) und d);
f) Berichte und Stellungnahmen zu sprachpolitischen Initiativen anderer Länder.

... ...§ 14 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Auszug aus der “Begründung“ des Gesetzentwurfs

Zu § 1...
Durch das Vordringen der angloamerikanischen Sprache, insbesondere in der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Massenmedien, wird die früher unbestrittene gemeinsame Sprache der Deutschen plötzlich im eigenen Sprachraum massiv bedrängt. Die Bürger und Bürgerinnen werden genötigt, eine fremde Sprache zu verwenden oder sie über sich ergehen zu lassen, ohne dass sie hierzu politisch um ihre Meinung befragt worden wären. Aus einer Vielzahl von Meinungsumfragen der letzten Jahre wissen wir übrigens, dass die Bürger eine solche Entwicklung zur Einführung einer Nebensprache, die ja in manchen Bereichen bereits Hauptsprache geworden ist, mit deutlicher Mehrheit ablehnen .
... Die in der öffentlichen Debatte immer wieder erhobene Warnung vor einer Sprachpolizei für den einzelnen Bürger muss als Versuch gesehen werden, eine unvoreingenommene politische Debatte über das Thema zu blockieren. Die Gegner der individuellen Sprachfreiheit und der staatlichen Sprachverantwortung schwingen sich zum Vorkämpfer der Freiheit auf, verschleiern aber, dass durch die tatsächlich ausgeübte gesellschaftliche Sprachmacht, z.B. in der Werbung, in der Kulturindustrie und in den Massenmedien, die Sprache massiv gesteuert und die Freiheit des Einzelnen stark eingeschränkt wird.
Welche Sprache der Bürger in seiner persönlichen Sphäre spricht, bleibt ihm völlig unbenommen und wird durch die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen nicht berührt. Der Entwurf will die Bürger im öffentlichen Raum und in privaten Rechtsbeziehungen vor sprachlicher Überwältigung schützen und außerdem die staatlichen Instanzen für die deutsche Sprache in die Pflicht zu nehmen.
Die vorgelegten Dokumente zur Sprachenpolitik in Europa (Dok. 1 und 2) zeigen, dass auch andere Nationen auf gesetzlichem Wege versuchen, die Verdrängung der europäischen Sprachen durch das Angloamerikanische zu verhindern und die sprachliche und kulturelle Identität der Mitgliedsländer der Europäischen Union zu wahren.
Eine Schwierigkeit bei der Diskussion über ein Sprachgesetz besteht darin, voneinander abzugrenzen, welche ehemals fremdsprachlichen Elemente bereits Teil unserer Sprache geworden sind und welche noch als unverarbeiteter Import anzusehen sind. Anhaltspunkt für eine gelungene Integration der sprachlichen „Neubürger“ ist, ob ein neues Wort in Aussprache, Grammatik und Rechtschreibung den üblichen deutschen Regeln folgt und von der Mehrheit der Sprecher als Teil der Alltagssprache angesehen wird.

Zu § 2:
§ 2 ist die Grundnorm für den Freiheitsansatz des Entwurfs. Das natürliche Recht des Bürgers, in seinem Lande seine Sprache verwenden zu dürfen, solange er nicht der Verwendung einer anderen Sprache zugestimmt hat, bedarf des gesetzlichen Schutzes. Dies erfordert gegenüber der anderen Seite, vor allem den Unternehmen und Medien, Schranken für den inländischen Gebrauch von Fremdsprachen, die aber auf das notwendige Minimum begrenzt werden. Gelänge es nicht diesem Prinzip zur Anerkennung zu verhelfen, käme es zu Verhältnissen, die an ein besetztes Land erinnern, wo die angestammte Sprache der Einwohner allmählich durch die Sprache neuer Herren ersetzt wird.
Dieses Freiheits-Prinzip ist nicht mehr berührt, wenn ein Bürger gegen den Gebrauch einer fremden Sprache nichts einwendet, obwohl er es könnte, beispielsweise ein Vertragspartner sich auf Verhandlungen in einer anderen Sprache als Deutsch freiwillig einlässt oder ein Arbeitnehmer in ein Unternehmen eintritt mit dem Wissen, dass in diesem Unternehmen der Gebrauch einer anderen Sprache als Deutsch angeordnet ist. Welche Formen dies allerdings inzwischen in großen Konzernen annehmen kann, zeigt der Beitrag einer Betriebsrätin:. Die Rede von Rita Handt (Dok. 7) ist ein beredtes Zeugnis für eine Arbeitswelt, in der die in ihr Tätigen sich wie Fremde im eigenen Land vorkommen. Ob der Bürger sich angesichts solcher existenzieller Zwänge wirklich freiwillig auf solche Bedingungen einlässt oder darüber hinaus gehenden Schutzes bedarf, kann in der Tat Anlass für weitere Überlegungen sein. Mit § 2 SpG soll zunächst der Grundsatz gesichert werden.§ 3 Öffentliche und öffentlich geförderte Institutionen.

Zu § 3 Abs.1 (Allgemein):
Von öffentlichen Institutionen muss erwartet werden, dass sie sich der Bedeutung der Landessprache für das soziale und politische Leben des Landes bewusst sind und dementsprechend handeln. Der vorgelegte Entwurf setzt auf die von diesen öffentlichen Stellen ausgehende Steuerung und die allgemeine Vorbildwirkung für die übrige Gesellschaft.
Im eigenen staatlichen Bereich sind Staat, Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen mit einfachen rechtlichen Mitteln in der Lage, die Ziele des Sprachgesetzes umzusetzen, ohne Grundrechte zu berühren. Im allgemeinen reichen gegenüber den Mitarbeitern interne Dienstanweisungen ohne Rechtsnormcharakter. Für den Bereich der eigentlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren existieren bereits die Vorschriften gemäß § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 19 Sozialgesetzbuch X. Buch und § 184 Gerichtsverfahrensgesetz.
Die Ziele dieses Gesetzentwurfs müssen auch darüber hinaus, im Bereich sogenannten schlichten Verwaltungshandelns, verwirklicht werden. ...
Bei öffentlich geförderten Einrichtungen müssen den Empfängern die öffentlichen Mittel unter den Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, die öffentliche Stellen selbst einzuhalten haben.
Zu § 3 Abs. 2 (Schulen):
Für Schulen erscheint das Prinzip, die deutsche Sprache zu verwenden, zunächst selbstverständlich. Zunehmend gibt es aber Sonderveranstaltungen, z.B. im Sportbereich oder zur Förderung der Internet-Nutzung, die mit Bezeichnungen aus der amerikanisierten Werbewelt „interessanter“ gemacht werden sollen. Schulen, Schulaufsicht und Ministerium folgen offenbar der Mode der Wirtschaft widerstandslos. Die für die Schüler hieraus fließende Erkenntnis, in Dingen der modernen Technik oder im Sport sei mit der deutschen Sprache nichts mehr anzufangen, ist für die umfassende Wirksamkeit unserer Sprache kontraproduktiv, weil sie von dort zwangsläufig in andere Bereiche der gesellschaftlichen Kommunikation übertragen wird.
... Gerade die Praxis der Schulen muss deshalb zweifelsfrei sein. Das ausdrückliche Gebot zur Verwendung der Landessprache in Schulen ist in diesen Entwurf also aufzunehmen. Der Fremdsprachenunterricht ist natürlich eigenen Regeln unterworfen.
Zu § 3 Abs. 3 (Hochschulen):
Im Hochschulbereich ist die Entwicklung zur Zweit- oder oft schon Erstsprache Englisch besonders weit fortgeschritten. In etlichen Wissenschaftszweigen hat die deutsche Sprache ihren Platz bereits geräumt. Der Wunsch, mit Forschungsergebnissen international zu wirken, führt zu einem allgemein empfundenen Zwang, auf Englisch zu publizieren. Die Verlage akzeptieren vielfach lediglich Beiträge in englischer Sprache. Die weltweite Verwendung von Englisch führt zu massiven Wettbewerbsvorteilen für einige und zu Wettbewerbsnachteilen für die übrigen Länder. Umfragen z.B. bei Medizinern in Deutschland zeigen, dass sie sich zwar durch die Umstände mehrheitlich zum Gebrauch der englischen Sprache genötigt sehen, aber nur wenige diese Sprache wirklich beherrschen.
Die Anglisierung der Wissenschaftssprache kann zu einer Verflachung der inhaltlichen Arbeit führen, weil Impulse aus dem fruchtbaren Wettbewerb der unterschiedlichen Sichtweisen und Blickwinkel in den verschiedenen Sprachen wegfallen. ... Der Grundsatz muss gesichert werden, die Hochschulveranstaltungen bis zum ersten Studienabschluss (Diplom, 1. Staatsexamen) sowie die Abschlussprüfungen in der Landessprache abzuhalten, damit keine zusätzlichen Zugangshürden für die deutschsprachigen Studenten entstehen. Dies ist über die Studien- und Prüfungsordnungen sicherzustellen. Für fremdsprachliche Lehrveranstaltungen, z.B. im Sprachenstudium, gelten spezifische Regeln.
Die verbreiteten praktischen Ansätze auch aus der Kultusministerkonferenz, die hiesigen Hochschulen für ausländische Studenten durch die allgemeine Einführung der Unterrichtssprache Englisch, die Umbenennung von Abschlüssen und die amerikanische Bezeichnung der Fachbereiche oder Fakultäten attraktiver zu machen, erscheinen verfehlt. Dies muss zu einer Schädigung des Ansehens der deutschen Hochschulen und zu einer negativen Auswahl der ausländischen Studenten führen.
Zu § 3 Abs. 4 (wissenschaftliche Veröffentlichungen):
Soweit Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen bereits der verbreiteten Praxis folgen, ihre wissenschaftlichen Ergebnisse in Englisch zu veröffentlichen, muss von ihnen erwartet werden, dass sie entweder vollständige Übersetzungen oder substanzielle Zusammenfassungen in deutscher Sprache hinzufügen. ...
Die Bürger müssen erwarten, dass die aus Steuermitteln finanzierte Wissenschaft ihre Ergebnisse auch dem Heimatland in deutscher Sprache zur Verfügung stellt. Das Argument der Wissenschaftsfreiheit ist nicht geeignet, eine andere Praxis zu rechtfertigen. Die hier erhobene Mindestforderung, Übersetzungen oder Zusammenfassungen hinzuzufügen, dient der besseren Verbreitung, nicht der Einschränkung oder Lenkung der Wissenschaft; sie ist mit den Instrumenten öffentlicher Steuerung, also über die Finanzierung und mit Hilfe von Rechtsvorschriften, durchzusetzen. ...

...
Zu § 5:
Bei Tagungen im Inland ist die deutsche Sprache bereits in weitem Umfang verdrängt worden. Häufig wird die gesamte Veranstaltung in englischer Sprache abgehalten, weil sich ausländische Teilnehmer beteiligen. Früher waren in solchen Fällen mindestens Deutsch und Englisch Kongresssprachen. Einheimische Teilnehmer sind heute oft gezwungen, in einer Fremdsprache zu schreiben, zu reden und zu diskutieren. Für die meisten dieser Teilnehmer ist dies eine Benachteiligung, welche die inhaltliche Qualität ihrer Beiträge schwächt. Der Einzelne braucht daher den Schutz einer staatlichen Norm.
In Deutschland sind die Chancen nicht ungünstig, eine herrschende Übung durch Gesetzesnormen, wenn sie einmal erlassen sind, zu beeinflussen. Wegen einer traditionellen Bereitschaft unser Mitbürger, auf staatliche Autoritäten zu hören, muss der ernsthafte Versuch unternommen werden, die Situation gesetzlich zu beeinflussen. Der Staat als Veranstalter oder Geldgeber hat darauf zu bestehen, dass im Interesse des Gemeinwohls minimale Auflagen für die Präsentation von Tagungen akzeptiert werden, wenn schon nicht die gesamten Dokumente in deutscher Sprache abgefasst sind.

Zu § 6:
Die Medienmacht von Rundfunk und Fernsehen auf die Entwicklung der Sprache ist kaum zu überschätzen. Aus Italien wird z.B. berichtet, dass erst die landesweite Einführung des Fernsehens der entscheidende Schritt zur umfassenden Verbreitung der Hochsprache gegenüber den Regionalsprachen gewesen sei . Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würdigt die umfassende Bedeutung dieser Massenmedien für Information und Meinungsbildung der Bürger bereits durch die Zusammensetzung seiner Steuerungsorgane. Die Rundfunk- und Fernsehräte sind nicht-staatlich organisiert und setzen sich aus Vertretern der gesellschaftlichen Kräfte zusammen.
Zur Verwirklichung der tragenden Prinzipien dieses Gesetzesentwurfs ist der Bereich Rundfunk und Fernsehen in den Geltungsbereich des Sprachgesetzes einzubeziehen. Die vorgeschlagene Regelung erstreckt sich auf die in redaktioneller Verantwortung der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten entstandenen Teile der Programme, aber auch auf die Werbesendungen. Wegen der sprachbildenden Vorbildwirkung dieser Massenmedien muss den Sendern und den Wirtschaftsunternehmen eine gewisse Beschränkung auferlegt werden. Immerhin genießen sie ja den Vorteil, das öffentliche und staatlich gestützte Informationsmedium mit seiner umfassenden Verbreitung für ihre private Werbung nutzen zu können.
Für das französische Sprachgesetz ist inzwischen geklärt, dass die Regelungen zum Schutz der Landessprache im Fernsehen auch nach europäischem Recht statthaft sind. Hiervon geht auch dieser Gesetzentwurf aus. Die vorgeschlagenen Ausnahmen und Einschränkungen sind sachgerecht und maßvoll. Sie unterbinden nicht die fremdsprachliche Werbung an sich. Die Pflicht, den fremdsprachlichen Texten Zusätze in deutscher Sprache hinzuzufügen, wahrt minimale Belange der Bevölkerung auf Information und Respekt.
Zu der hier formulierten Ausnahme für populäre Musiksendungen in fremder Sprache hat sich im Anschluss an eine Rede von Staatsminister Nida-Rümelin eine öffentliche Debatte über die Notwendigkeit einer Quotenregelung zugunsten einheimischer Musiker und Produzenten entwickelt. Das Beispiel Frankreichs, wo die Quotenregelung (80 % einheimische Musik!) zu einer deutlichen wirtschaftlichen Förderung der einheimischen Musikschaffenden geführt hat, wird aufmerksam zur Kenntnis genommen, während in Deutschland dieser Markt nur noch einen deutschsprachigen Anteil von ca. 5% besitzt.

Zu § 7:

Die Bürger müssen es nicht hinnehmen, dass ihnen das Erscheinungsbild ihrer Ortschaften durch die angloamerikanische Sprache, die sie nicht oder nur teilweise verstehen, entfremdet wird. Das Eigentumsrecht der Geschäftsinhaber und ihr Interesse an wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit haben im Interesse des Gemeinwohls zurückzutreten (vgl. Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz). Dieses Prinzip ist nicht neu! Das geschlossene ästhetische Erscheinungsbild von Straßen und Plätzen ist auch sonst legitimer Anlass, um mit Mitteln des Baurechts regelnd einzugreifen. Auf § 34 Abs. 1 des Bundesbaugesetzbuchs (BauGB) sowie z.B. auf die Länderregelungen in Bayern, Berlin und Hessen wird hingewiesen.
Ankündigungen oder Aufschriften im öffentlichen Straßenraum wie auch bei Verkehrsmitteln prägen das Bild einer Ortschaft entscheidend und werden vom Publikum genau so wahrgenommen wie beispielsweise der Baustil einer Kirche. Geschäftsnamen, Werbeaufschriften und ganze Plakatwände bzw. Litfasssäulen in englischer Sprache, vielfach ohne ein einziges Wort in der Landessprache, schaffen für die meisten Bürger den Eindruck, dies sei nicht mehr ganz ihre Stadt. Sie empfinden diese Erscheinungen als mindestens ebenso verunstaltend wie ein mit Reetdach versehenes Friesenhaus am Kurfürstendamm. Dieses würde die Baubehörde jedenfalls mit Mitteln des Baurechts verhindern.
...

Zu § 8:

Die Freiheit der Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Werbung wird als Grundsatz in Satz 1 vorangestellt. Nur in Teilbereichen werden rechtliche Beschränkungen vorgeschlagen. Schon aus rechtssystematischen Gründen muss ein Sprachgesetz den Verbraucherschutz mit erfassen, denn wesentliche Teile dieses Bereichs sind bereits geregelt, so z.B. im Lebensmittelrecht, im Arzneimittelrecht oder beim Kinderspielzeug.
...
Ein angemessener Interessenausgleich verlangt, dass alle Konsumenten, die nicht Kaufmann im Sinne von §§ 1 - 6 Handelsgesetzbuch sind, über ihre Rechte in deutscher Sprache informiert werden. Dies schließt den parallelen Gebrauch anderer Sprachen in Verträgen, Garantieerklärungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus, so dass der Geschäftsverkehr die nötige Freiheit behält.
Zu § 9:
Es ist vielfach üblich geworden, die Texte von Stellenanzeigen ganz oder teilweise in englischer Sprache abzufassen, ohne dass dafür eine sachliche Notwendigkeit zu erkennen wäre. Eingeführte Berufsbezeichnungen sind durch angloamerikanische Wörter oder Kunstwörter teilweise bis zur Unkenntlichkeit verfremdet (z.B. facility management für Hausverwaltung). ...
Bei privaten Unternehmen berührt die hier vorgeschlagene Regelung die Handlungsfreiheit wirtschaftlicher Betätigung. Eine Beschränkung aus sozialen Gründen ist jedoch erforderlich, weil die Suche einer Arbeitsstelle der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz dient und somit lebenswichtige Belange des Arbeitnehmers berührt. Die Informationen einer Stellenanzeige muss er in seiner Landessprache verstehen können. Der Eingriff ist zu dem angestrebten Zweck verhältnismäßig, weil der fremdsprachliche Text nicht vollständig untersagt wird; er kann neben den deutschen Text gesetzt werden.
...
. ..
§ 12:
Die Vorstellung, Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz würden mit Sanktionen belegt, ist vielen Bürgern und Bürgerinnen besonders fremd. In dem hier vorgelegten Entwurf geht es nicht darum, wie jeder Einzelne spricht und schreibt, sondern um den Gebrauch der Sprache im öffentlichen Raum oder in rechtlichen Beziehungen. Dort ist die deutsche Sprache eine gemeinsame, unverzichtbare Grundlage für Denken, Verständigung und Handeln. Der Staat hat aus sozialen und infrastrukturellen Gründen diese gemeinsame Basis durch ein Gesetz zu sichern. Alle Gesetze, die in das Verhalten der Bürger eingreifen, sind stets auch mit Mitteln zur Erzwingung versehen. Bloße fachliche Empfehlungen oder politisch-moralische Appelle reichen erfahrungsgemäß nicht aus, die Ziele eines Gesetzes durchzusetzen.
Als mögliche Sanktionen kann man sich Unterlassungsansprüche, die rechtliche Unbeachtlichkeit abgegebener Erklärungen, Bußgelder und der Entzug oder die Kürzung öffentlicher Fördergelder vorstellen. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz sollen nicht kriminalisiert werden. Das Gesetz soll keine Strafen, sondern Bußgelder für das Begehen von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) vorsehen. In der jetzigen Phase der Diskussion ist es nicht erforderlich, bereits beschlussreife Gesetzesformulierungen vorzulegen. ...

Zu § 13:
In der öffentlichen Diskussion wird verschiedentlich eine Sprachakademie für die Pflege und Entwicklung der deutschen Sprache gefordert. Obwohl die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung nicht ausdrücklich eine „Akademie-Lösung“ fordert, hat sie konkrete sprachpolitische Aufgabenstellungen formuliert, die wir sämtlich, teilweise wörtlich in den Punkten a) bis f) aufgenommen haben. Auch der Akademie-Gedanke knüpft an die wirkungsvolle Sprachpolitik unseres Nachbarlandes Frankreich an.
...
Eine deutsche Sprachakademie hätte voraussichtlich Schwierigkeiten, sich gegenüber den mehr verwertungsorientierten Positionen in Wirtschaft und Wissenschaft zu behaupten. Denn für Empfehlungen einer Sprachakademie ist in einer wirtschaftlichen Kosten- und Nutzenrechnung bei engem Verständnis keinen Platz. Dass auch die Wirtschaft durch die Aufgabe ihrer Heimatsprache langfristig Nachteile erleiden würde, passt noch in keine Rechnung. Erst wenn Lufthansa und Volkswagen ihre deutschen Namen zugunsten englischer aufgäben, wären die Nachteile jedenfalls für diese Unternehmen sofort sichtbar. Vielleicht vermeidet das Memorandum der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung deshalb das bedeutungsschwere Wort „Akademie“ und spricht lieber von einer „öffentlich geförderten Arbeitsstelle für Sprachenfragen“.
Eine solche Stelle, ob sie nun „Akademie“ oder anders heißt, hätte die Funktion, der deutschen Sprache in unserer Gesellschaft größere öffentliche Wertschätzung zu erstreiten. Dies erfordert ein Konzept einer dauernden dynamischen Einmischung, wo nicht nur still registriert wird, was sich mit der Gegenwartssprache abspielt. Die Akademie muss sich im Laufe der Zeit ein Ansehen erwerben, das in allen Bereichen unserer Gesellschaft nicht mehr zu übergehen ist.
Die Gründung einer solchen Institution wäre ein Meilenstein in der deutschen Sprachgeschichte. Die aktive Arbeit an der Fachterminologie von Bahn und Post im Deutschen Reich zu Ende des 19. Jahrhunderts kann historisch als Muster angesehen werden....
Terminologiearbeit müssen für Allgemein- und Fachsprachen geleistet werden. Fachkommissionen aus Wissenschaftlern und Praktikern, die bei der Akademie angesiedelt werden, sollten systematisch Terminologievorschläge für die wichtigsten Wörter der einzelnen Fachsprachen entwickeln und veröffentlichen. Die Akademie hat die Terminologiearbeit der einzelnen Fachkommissionen inhaltlich zu koordinieren. Für die Anerkennung neuer Wörtervorschläge haben sich in der französischen Terminologiearbeit folgende Maßstäbe als geeignet erwiesen :
a) Notwendigkeit: Ist die Schaffung eines neuen Begriffs erforderlich, um den dahinter stehenden Inhalt auszudrücken?
b) Treffsicherheit und Klarheit: Wird der Begriff unmittelbar mit den Tatsachen oder dem Inhalt, den er ausdrücken soll, in Verbindung gebracht?
c) Überzeugende sprachliche Konstruktion: Respektiert der neue Begriff das System der Wort- und Satzbildung in der deutschen Sprache?
Als Veröffentlichungsorgan für die Wörterlisten ist eine mit hohem öffentlichem Ansehen ausgestattete Quelle wichtig. Auch wenn es sich bei den Wörterlisten nur um Empfehlungen handeln, ist das Gesetz- und Verordnungsblatt des Sitzlandes, der Bundesanzeiger oder das Bundesgesetzblatt Teil I vorzusehen. Zusätzlich sollten die Wörtervorschläge aber noch in einer Zeitschrift mit hoher Publikumsverbreitung erscheinen...
Bei den Bereichen Sprachberatung, Sprachaufklärung oder Textarbeit geht es darum, dass in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft wie Verwaltung, Politik, Massenmedien, Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Kunst usw. eine „öffentlich durchsichtige Sprache“ verwendet wird. Dies umfasst sprachpflegerische Anstrengungen (Grammatik, Satzbau, Stil, Rechtschreibung, Aussprache) ebenso wie die aktive Kritik der fortschreitenden Angloamerikanisierung unserer Sprache. Der von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung hier eingeführte kluge Begriff „Sprachaufklärung“ vermeidet jeden Anschein, durch die Hintertür solle doch öffentlich Sprachmacht ausgeübt werden. ... Die Sprachakademie darf keine rein wissenschaftliche Einrichtung im bisher praktizierten Sinne werden, sondern muss einen aktiv treuhänderischen Auftrag für unsere deutsche Sprache erfüllen.
Die Organisation einer deutschen Sprachakademie bietet rechtlich keine besonderen Probleme, wenn nur der politische Wille vorhanden ist, eine solche Einrichtung zu schaffen. Es kommen dafür mehrere Möglichkeiten in Frage: ...
Es wird sehr großer Anstrengungen bedürfen, die Vorschläge des Vereins Deutsche Sprache und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung zur Gründung einer Sprachakademie oder einer „öffentlich geförderten Arbeitsstelle für Sprachenfragen“ in Deutschland zum geistigen Allgemeingut zu machen und in naher Zukunft eine derartige Einrichtung zu schaffen. Deutschland sollte sich dieser Mühe unterziehen, damit die deutsche Sprache ihren Platz als erstrangige Kultursprache behauptet

...